Rettung der Innenstädte muss fair sein: Sondersteuer auf Onlinekäufe wälzt Kosten auf KMU ab

Statt den digitalen Handel mit Sondersteuern zu belegen, sollten jene in die Verantwortung für die Innenstädte genommen werden, die am meisten von ihnen profitieren. Umso mehr irritieren öffentliche Forderungen, die Eigentümer, Investoren und Projektentwickler der Innenstädte mit öffentlichem Geld aus der finanziellen Haftung nehmen. Die Vorschläge aus Politik und Handel reichen von staatlichen Förderprogrammen bis hin zu einer Paketsteuer, mit denen Kommunen in Schieflage geratene Handelsimmobilien aufkaufen, in Grünanlagen und Erlebnisquartiere investieren, und Leerstände mit eigenen Anmietungen schließen sollen.

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pixabay.com ©Tama66 (Creative Commons CC0)

„Der Transformationsdruck der Innenstädte ist groß und der Ruf nach einer helfenden Hand laut. Hilfe muss aber mit fairen und ausgewogenen Zielen geleistet werden. Die Eigentümer von zentralen 1A-Handelsimmobilien konnten in der Vergangenheit gut von Wertsteigerungen leben. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, zuallererst die Eigentümer der Innenstädte nach ihrer Verantwortung und ihrem Beitrag zum städtischen Gemeinwesen zu fragen. Eine Sonderabgabe auf den Onlinehandel träfe die absolut Falschen: Zum einen jene stationären Händler, die in ihre digitale Zukunft investiert haben, um in der Pandemie zu überleben. Und zum anderen diejenigen, die frühzeitig und mit unternehmerischem Risiko in neue Handelsmodelle investiert haben. Sie sind es, die sich nun am Markt durchsetzen,“ sagt Martin Groß-Albenhausen, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des bevh.

„Die Digitalisierung der Gesellschaft lässt sich nicht einfach zurückdrehen. Eine Rückkehr der Kunden zu alten Handelsstrukturen wird es daher nicht geben, auch nicht unter staatlichem Zwang. Wer eine Besteuerung von Online-Einkäufen fordert, verweigert sich den Wünschen der Kunden und schädigt die kleinen und mittleren stationären Händler, die ihre Umsätze immer mehr auch über digitale Marktplätze machen,“ sagt Daniela Bleimaier, Leiterin Public Affairs Deutschland & Regionales beim bevh.

„Wenn Eigentum mit gesellschaftlicher Verantwortung einher geht, stellt sich die Frage, warum der Finger zuallererst auf die Steuerzahler und die Händler zeigt, wenn es darum geht, wer die Kosten für die Innenstädte tragen soll,“ sagt Frank Düssler, beim bevh für den Innenstadthandel zuständig.

Niedrigzinsen und ein anhaltendes Wachstum der Städte treibt die Nachfrage nach zentral gelegenen Einzelhandelsimmobilien an. Steigendes Investoreninteresse an Innenstadt-Assets bedeutet sinkende Renditen. Zahlen von CBRE zufolge waren diese Renditen für kein anderes Asset so niedrig wie für 1A-Handelsimmobilien, also Objekten in Top-Lagen der Städte. Im ersten Halbjahr 2021 sei das Transaktionsvolumen mit 1A-Handelsimmobilien größer gewesen als 2019, dem Jahre vor der Pandemie. Größte Käuferschicht deutscher Handelsimmobilien insgesamt seien im ersten Halbjahr 2021 Asset- und Fondsmanager gewesen, die für 26 Prozent der Umsätze am Investmentmarkt verantwortlich seien, gefolgt von offenen Immobilien-AIFs (22 Prozent) und privaten Einzelinvestoren (12 Prozent).

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