eBay-Betrüger wandert für 3 Jahre ins Gefängnis

Ein 26-jähriger Mann aus Emden saß nicht zum ersten Mal auf der Anklagebank. Schon dreimal ist er von den Gerichten in Emden und Leer verurteilt worden. Bisher waren es immer „nur“ Bewährungsstrafen zu denen er verurteilt wurde und immer wegen Internetbetrugs. Da der Angeklagte seine Bewährungszeit augenscheinlich nicht gescheit genutzt hat, muss er jetzt ins Gefängnis. Das Schöffengericht am Emder Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren. Zusätzlich muss er insgesamt 20.000 Euro zurückzuzahlen.

Dem Angeklagten wurde zur Last gelegt, in der Zeit von April bis November 2009 „gewerbsmäßigen Betrug“ begangen zu haben. Zwölfmal soll er Mobiltelefone, PCs, Grafikkarten und andere Dinge auf der auf dem Online-Marktplatz eBay angeboten haben. Das Geld ließ er sich von den Käufern auf sein Konto überweisen, die bezahlte Ware jedoch schickte er nie ab. Der Angeklagte räumte alle Vorwürfe ein.

Der 26-jährige Mann gestand, verschiedene E-Mail-Adressen angelegt, unterschiedliche Namen angegeben und sogar ein Gewerbe angemeldet zu haben. Er hatte darüber hinaus auch noch diverse Konten bei unterschiedlichen Kreditinstituten für sich angelegt. Vor Gericht gab er an, zu der Zeit keine weiteren Einkünfte gehabt zu haben. Die Richterin konnte dies jedoch widerlegen: Eine Sammlung von Bankauszügen vor sich, legte sie dar, dass Gehaltszahlungen, Arbeitslosengeld und Einzahlungen vom Landkreis Leer auf das Konto eingegangen waren.
Ferner konnte man auf den Auszügen erkennen, dass er die eingegangenen eBay-Beträge immer spätestens 2 Tage nach der Einzahlung in bar wieder abgehoben hatte. Ab und zu habe er von dem Geld wieder neue Waren besorgt „und die wirklich verkauft“. Stückweise habe er aber auch Geld zurück gezahlt.

In einer neuen, noch zu verhandelnden Anklage wird ihm vorgeworfen, im Februar 2010 den letzten bekannten Betrug begangen zu haben. Verurteilt zu einer Bewährungsstrafe, spazierte er aus dem Gericht und nutzte eBay gleich wieder für seine Gaunereien.