eco Verband zum EU-Urheberrecht: Unternehmen erwartet ein Flickenteppich aus 27 unterschiedlichen Regelungen
Weil sie die EU-Urheberrechtslinie nicht schnell genug oder nur unzureichend in nationales Recht umgesetzt haben, hat die Europäische Kommission nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen 23 Mitgliedstaaten eingeleitet. Zwar ist Deutschland hiervon nicht betroffen. Doch haben auch hierzulande zahlreiche Unternehmen mit erheblichen Rechtsunsicherheiten zu kämpfen, solange die umstrittene Urheberrechtsreform nicht in allen EU-Staaten einheitlich umgesetzt wird. Ende dieser Woche tritt in Deutschland ein Gesetz in Kraft, das die in der EU-Richtlinie geforderten Uploadfilter umsetzen soll.
eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. kritisiert scharf, dass die Kommission mit der Urheberrechtsreform einen europäischen Flickenteppich einzelner nationaler Gesetzestexte schafft und den EU-Binnenmarkt dadurch entschieden gefährdet. Statt mit den eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren Druck auf einzelne EU-Staaten auszuüben, fordert der eco Verband eine koordinierte sowie harmonisierte Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie in Europa.
Dazu sagt eco Geschäftsführer Alexander Rabe: „Das Internet kennt keine Ländergrenzen und dieser Tatsache muss jetzt auch endlich die EU-Kommission Rechnung tragen. Selbst wenn in allen EU-Mitgliedstaaten die Urheberrechtsreform in nationales Recht umgesetzt wird, bleibt das Ergebnis weiterhin ein Flickenteppich aus nationalen Gesetzestexten. Unternehmen aus ganz Europa werden damit in die Rolle von Schiedsrichtern gedrängt und müssen entscheiden, welche Inhalte illegal sind und herausgefiltert werden müssen. Das birgt die Gefahr des Overblockings beim Einsatz von Uploadfiltern und bedeutet gleichzeitig einen potentiell tiefen Einschnitt für die Meinungs- und Informationsfreiheit.“
Was bedeutet die Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform für deutsche Unternehmen?
Bereits zum 1. August müssen deutsche Unternehmen Regelungen zu Uploadfiltern umsetzen: Plattformanbieter, die das Hochladen von Inhalten seitens ihrer Nutzer:innen erlauben, müssen Lizenzverträge für die Inhalte abschließen, die auf ihrer Plattform hochgeladen werden können. Sie müssen zudem mittels Uploadfiltern sicherstellen, dass die hochgeladenen Inhalte keine Urheberrechte verletzen, insofern für diese konkreten Inhalte keine Ausnahmen bestehen – wie bei Zitaten, Kritiken, Rezensionen, Karikaturen, Parodien oder Pastiches – oder Lizenzen vorliegen.
eco Geschäftsführer Rabe erwartet insbesondere für grenzüberschreitende Unternehmen Rechtsunsicherheiten: „Deutsche Unternehmen, die in der gesamten EU tätig sind, können dann im schlimmsten Fall auf bis zu 27 unterschiedliche nationale Umsetzungen der Urheberrechtsrichtlinie stoßen. Zudem ist spätestens nach den Schlussanträgen des Generalanwaltes davon auszugehen, dass einige nationale Regelungen der EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung von Artikel 17 rechtswidrig sein dürften.“
Eben diese noch anstehende EuGH-Entscheidung zur Klage von Polen gegen die umstrittene Urheberrechtsrichtlinie macht die Eröffnung der Vertragsverletzungsverfahren noch unverständlicher. Rabe: „Die aktuelle Situation und der Schwebezustand bis zur Entscheidung des EuGH sind für alle Beteiligten unbefriedigend. Die EU-Kommission hat mit der späten Präsentation der entsprechenden Leitlinien, erst am Wochenende vor dem Ende der Umsetzungsfrist der Richtlinie, ihren Teil dazu beigetragen. Die Mitgliedstaaten werden jetzt gerügt und die Unternehmen werden allein gelassen mit einer erheblichen Rechts- und Planungsunsicherheit. Hier muss die EU-Kommission jetzt dringend gegensteuern.
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