Neuerungen im EU-weiten E-Commerce ab 1.7.: größere Hürden für Onlinehändler und Marktplätze

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Für Onlinehändler gibt es einen bedeutsamen Bürokratieschub. pixabay.com ©Alexas_Fotos (Creative Commons CC0)

Am 1. Juli 2021 stehen sowohl für Händler und elektronische Marktplätze als auch für Endkunden einige Veränderungen beim EU-weiten E-Commerce an. Grund ist das Inkrafttreten der seit 1993 größten EU-weiten Umsatzsteuerreform (sog. VAT E-Commerce Package). Ursprünglich gedacht als Erleichterung für den internationalen Handel sorgt die Reform jedoch für starke Beeinträchtigungen des Handels: Für Endkunden wird es gerade bei kleineren Sendungen aus „Drittländern“ wie Großbritannien, den USA oder aus China teurer. Für Onlinehändler gibt es einen bedeutsamen Bürokratieschub – der schlimmstenfalls dazu führt, dass sich viele Händler aus dem internationalen Handel zurückziehen. Bereits der Brexit hat gezeigt, dass bürokratische Hindernisse massiv auf den internationalen Handel durchschlagen können.

Nach Ansicht des Technologie-Anbieters Taxdoo, der die Abwicklung von internationaler Umsatzsteuer für Händler und für Marktplätze automatisiert, ist die Reform bereits vor Inkrafttreten veraltet. Für Onlinehändler gelte es einige Risiken zu beachten – und für Endkunden bei Bestellungen aus dem Ausland künftig genau auf die Konditionen zu schauen.

Vorgehen gegen Umsatzsteuerbetrug –  höhere Preise bei Waren aus GB, USA, China

Die anstehende Umsatzsteuerreform hat aus Sicht von Taxdoo per se einen richtigen Ansatz: den EU-weiten Handel zu erleichtern und insbesondere Benachteiligungen für Händler in der EU gegenüber Händlern aus Drittländern zu beseitigen.

Beispiel: Bislang gilt eine Schwelle von 22 Euro, bis zu der Versender außerhalb der EU keine Einfuhrumsatzsteuer in der EU bezahlen müssen. Das führte in der Praxis sehr häufig dazu, dass gar keine Umsatzsteuer – weder Umsatzsteuer bei der Einfuhr (Einfuhrumsatzsteuer) noch Umsatzsteuer auf den Verkauf – abgeführt wurden. Somit waren die Händler mit Sitz in der EU, die ihren Steuerpflichten nachkamen und für deren Verkäufe ab dem ersten Cent Umsatzsteuer anfällt, erheblich benachteiligt. Der Fiskus hat bislang zudem kaum Mittel zur Hand, um den Warenverkehr zu überwachen und gegebenenfalls nicht abgeführte (Einfuhr-)Umsatzsteuer zu erheben beziehungsweise in Drittstaaten zu vollstrecken.

„Der Gesetzgeber möchte mit dieser Reform dem zunehmenden Umsatzsteuerbetrug Vorschub leisten und ein Level-Playing-Field im Onlinehandel schaffen. Für Endkunden bedeutet dies künftig, dass Pakete aus Drittländern mit einem Warenwert von bis zu 22 Euro aufgrund höherer Abgaben für die Versender teurer werden. Auch Pakete mit einem Warenwert über 22 Euro könnten teurer werden, da bislang oftmals falsche Warenwertangaben beim Import gemacht wurden. Nun fällt ab dem ersten Cent für Importe immer Umsatzsteuer an”, erklärt Dr. Moritz Lukas, Vice President Sales bei Taxdoo.

Erfolgt der Verkauf über einen Marktplatz – also Amazon & Co – muss sogar dieser für Importe bis 150 Euro die Umsatzsteuer einbehalten. Das ist für einen Weltkonzern wie Amazon vermutlich machbar. Kleinere Marktplätze, von denen es in der EU mehrere tausend gibt, stehen hier vor erheblichen Herausforderungen.

Umsatzsteuerreform betrifft künftig fast jeden professionellen Onlinehändler

Besonders gravierend sind die Folgen der Umsatzsteuerreform jedoch für Onlinehändler. „Deutlich mehr Händler als bislang müssen sich nun mit sehr viel mehr Bürokratie abfinden. Vor allem kleinere Händler dürften dadurch in Bedrängnis kommen“, erklärt Dr. Moritz Lukas. Der entscheidende Grund liegt darin, dass sich ab Juli die Werte der Lieferschwellen verändern. Lieferschwelle heißt, dass bis zu einer bestimmten Umsatzgröße grenzüberschreitende Lieferungen beim heimischen Finanzamt versteuert werden können. Erst darüber muss die Umsatzsteuer im jeweiligen Bestimmungsland abgeführt werden. Diese Schwelle sinkt künftig von derzeit mindestens 35.000 Euro pro EU-Land und pro Kalenderjahr auf EU-weit insgesamt nur 10.000 Euro. Ein professioneller Onlinehändler hat diese Schwelle sehr schnell erreicht. De facto müssen sich also sehr viel mehr Händler mit komplexen Steuerthemen befassen.

One-Stop-Shop soll Erleichterungen bringen – doch das Gegenteil ist der Fall

Um Onlinehändlern die steuerliche Abwicklung zu erleichtern, schafft die EU-Reform einen sogenannten One-Stop-Shop (OSS). Damit können Händler Umsatzsteuern bei Lieferungen ins EU-Ausland zentral abführen, wenn sie oberhalb der Lieferschwelle von 10.000 Euro liegen. In Deutschland läuft die Abwicklung über das Bundeszentralamt für Steuern.

Allerdings gilt der OSS nur für Lieferungen an Privatkunden. Der Großteil des Handels entfällt jedoch schon heute auf B2B – gemäß einer Studie des Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (BEVH) entfielen 78 Prozent der E-Commerce-Umsätze in Deutschland 2019 auf B2B, nur 22 Prozent auf B2C. Zudem nutzen viele Händler grenzüberschreitende Logistikstrukturen von großen Marktplätzen wie Amazon, welche die  Ware je nach Nachfrage automatisch in andere EU-Länder umlagern. All diesen Händler bringt  der OSS keine Erleichterung.

„Die Reform sollte die letzten Barrieren des Binnenmarktes für die digitale Wirtschaft im Bereich Umsatzsteuer beseitigen. Doch Unternehmen, die auf die neuesten logistischen Technologien im E-Commerce setzen, werden ausgebremst. Damit wird die EU-Reform dem modernen E-Commerce nicht gerecht“, erklärt Dr. Moritz Lukas von Taxdoo. Auf Händler kommen zudem höhere Risiken zu, etwa das einer Doppelbesteuerung, wenn Steuern falsch deklariert werden. Zudem erhöhen sich Aufwand und Fehlerpotenzial dadurch, dass viele Händler zweigleisig fahren müssen: Einen Teil der Transaktionen können sie über den OSS abwickeln, einen anderen Teil nicht. Schlimmstenfalls könnten sich nach Ansicht von Dr. Moritz Lukas Händler aus dem EU-weiten Handel aus Angst vor negativen Konsequenzen zurückziehen – so wie bereits beim Brexit geschehen.

Mehr „E“ beim E-Commerce nötig – Händler setzen verstärkt auf digitale Prozesse

Aus Sicht von Onlinehändlern ist der zusätzliche bürokratische Aufwand enorm. „Es braucht entweder einen in EU-weiten Steuerregeln besonders versierten Steuerberater oder den Einsatz von Technologie, um diesen Aufwand zu bewältigen“, stellt Dr. Moritz Lukas von Taxdoo fest. Längst ist aus Sicht von Dr. Moritz Lukas im E-Commerce noch nicht alles „E“, was „E“ sein könnte. „E-Commerce klingt nach volldigitaler Abwicklung. Doch vor allem bei Backend-Prozessen hinkt die digitale Transformation hinterher. Dabei kann Technologie gerade dort, wo es komplex wird, Prozesse vereinfachen und automatisieren“, erklärt Lukas.

Viele Onlinehändler wie etwa der Hamburger Gewürzhändler Ankerkraut sehen mit Blick auf das Thema OSS wenig Alternativen zur Digitalisierung der nötigen Prozesse: „Bei jeder Transaktion müssen wir am Ende des Monats schauen, ob sie über den OSS laufen kann oder nicht. Für uns bedeutet das einen hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand sowie zusätzliches Risiko. Es führt daher kein Weg an einer technologischen Abwicklung vorbei, da selbst ein versierter Steuerberater hier an seine Grenzen kommt“, erklärt Alexander Schwoch, Geschäftsführer und CFO bei Ankerkraut.

Auch für Werkzeughändler Michael Atug liegt die Lösung in einer stärkeren Digitalisierung der E-Commerce-Prozesse: „Mein Business läuft deshalb erfolgreich, weil ich mich auf das Wesentliche konzentriere. Ich kann nur jedem Onlinehändler raten, Prozesse noch stärker zu digitalisieren und schlank zu halten. Der Nachholbedarf ist wahnsinnig groß“, erklärt Atug.

Auch Ausnahmeregeln bei Umsatzsteuerreform wären technologisch abbildbar

Nach Analyse von Dr. Moritz Lukas wären alle Aspekte, die nun nicht berücksichtigt wurden bei der Umsatzsteuerreform, technologisch problemlos umsetzbar. „Offensichtlich sind die EU-Mitgliedstaaten derzeit nicht bereit, beim Thema Steuern umfassende Kompetenzen an die EU abzugeben und damit eine wirklich konsequente Vereinfachung der Umsatzsteuerabwicklung für den Onlinehandel herbeizuführen.“ Bis zu einer Reform der Reform könne es noch Jahre dauern. Bis dahin sollten Onlinehändler das „E“ in ihren E-Commerce-Prozessen weiter ausbauen.

Taxdoo