EU-Wettbewerbshüter veröffentlichen erste Ergebnisse der Sektoruntersuchung zum Internet der Dinge

Die Europäische Kommission hat heute die vorläufigen Ergebnisse ihrer Sektoruntersuchung zu den Märkten für Produkte und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Internet der Dinge für Verbraucherinnen und Verbraucher in der Europäischen Union veröffentlicht. In dem vorläufigen Bericht wird bestätigt, dass diese Märkte rasch wachsen, es werden aber auch mögliche Bedenken aufgeführt, die von Teilnehmern der Sektoruntersuchung vorgebracht wurden.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: „Wir haben diese Sektoruntersuchung eingeleitet, weil wir vermuteten, dass sich in diesem Bereich Gatekeeper herausbilden könnten, die ihre Macht missbrauchen könnten, um den Wettbewerb zum Nachteil von Unternehmen und Verbrauchern zu beeinträchtigen. Aus den ersten heute veröffentlichten Ergebnissen geht hervor, dass viele Wirtschaftsbeteiligte dieser Branche unsere Bedenken teilen. Wenn wir das enorme Potenzial des Internets der Dinge für das tägliche Leben der Verbraucher voll ausschöpfen wollen, brauchen wir aber einen fairen Wettbewerb. Da diese Sektoranalyse in unsere künftigen Durchsetzungs- und Regulierungsmaßnahmen einfließen wird, würden wir uns freuen, in den kommenden Monaten weitere wertvolle Rückmeldungen von den verschiedenen Interessenträgern zu erhalten.“

Die Sektoruntersuchung zum Internet der Dinge (Internet of Things – IoT) für Verbraucher wurde am 16. Juli 2020 im Rahmen der Digitalstrategie der Kommission eingeleitet, nachdem sie zuvor bereits in der Kommissionsmitteilung zur Gestaltung der digitalen Zukunft Europas angekündigt worden war. Im Rahmen der Untersuchung hat die Kommission Informationen von über 200 Unternehmen unterschiedlicher Größe aus Europa, Asien und den USA zusammengetragen, die auf Verbrauchermärkten für IoT-bezogene Produkte und -Dienstleistungen tätig sind. Diese Unternehmen haben der Kommission insgesamt mehr als 1000 Vereinbarungen zur Untersuchung übermittelt. Auf der Grundlage dieser Informationen hat die Kommission den heute veröffentlichten vorläufigen Bericht erstellt.

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EU-Wettbewerbshüter veröffentlichen erste Ergebnisse der Sektoruntersuchung zum Internet der Dinge. pixabay.com ©Tumisu (Creative Commons CC0)

Wichtigste Ergebnisse des vorläufigen Berichts

Die Ergebnisse des vorläufigen Berichts über die Sektoruntersuchung zum Internet der Dinge für Verbraucher beziehen sich auf: i) die Merkmale von Produkten und Dienstleistungen des Internets der Dinge für Verbraucher, ii) die Merkmale des Wettbewerbs auf diesen Märkten, iii) die wichtigsten Bereiche, in Bezug auf die von den Befragten Bedenken im Hinblick auf das gegenwärtige Funktionieren der Märkte des Internets der Dinge für Verbraucher sowie ihre Zukunftsaussichten geäußert wurden.

Merkmale von Produkten und Dienstleistungen des Internets der Dinge für Verbraucher

Aus dem vorläufigen Bericht geht hervor, dass das Internet der Dinge für Verbraucher zwar noch ein relativ neues Gebiet ist, aber rasch wächst und immer mehr Teil unseres Alltags wird. Darüber hinaus gibt es einen Trend zu einer wachsenden Verfügbarkeit und Verbreitung von Sprachassistenten als Benutzerschnittstellen, über die Verbraucher mit verschiedenen intelligenten Geräten und IoT-Diensten interagieren können.

Merkmale des Wettbewerbs auf den Märkten für Produkte und Dienstleistungen des Internets der Dinge für Verbraucher

Eine Mehrheit der Teilnehmer der Sektoruntersuchung bezeichnete die Kosten der Technologieinvestitionen und die Wettbewerbssituation als die Haupthindernisse für einen Markteintritt oder eine Expansion in diesem Bereich. Den Antworten zufolge sind die Technologie-Investitionskosten auf dem Markt für Sprachassistenten besonders hoch. Was die Wettbewerbssituation anbelangt, so beklagten viele Befragte, dass es schwierig sei, mit vertikal integrierten Unternehmen zu konkurrieren, die ihre eigenen Ökosysteme innerhalb und außerhalb des Internets der Dinge für Verbraucher aufgebaut haben (wie etwa Google, Amazon oder Apple). Da diese Akteure die gängigsten Betriebssysteme für intelligente und mobile Geräte sowie die führenden Sprachassistenten bereitstellen, bestimmen sie, wie intelligente Geräte und Dienste in ein IoT-System für Verbraucher eingebunden werden können.

Wichtigste Bereiche, zu denen Bedenken geäußert wurden

  1. Die Befragten äußerten Bedenken hinsichtlich bestimmter Ausschließlichkeits- und Kopplungspraktiken im Zusammenhang mit Sprachassistenten sowie hinsichtlich Praktiken, mit denen die Möglichkeit eingeschränkt wird, auf ein und demselben intelligenten Gerät unterschiedliche Sprachassistenten zu verwenden.
  2. Außerdem wird in dem vorläufigen Bericht eine Reihe potenzieller Bedenken aufgeführt, die Befragte in Bezug auf die Stellung von Sprachassistenten und Betriebssystemen intelligenter Geräte als Mittler zwischen Nutzern auf der einen Seite und intelligenten Geräten bzw. IoT-Diensten für Verbraucher auf der anderen Seite äußerten. Diese Stellung in Verbindung mit ihrer Schlüsselrolle mit Blick auf die Generierung und Erhebung der Daten ermögliche es ihnen, die Nutzerbeziehungen zu kontrollieren. In diesem Zusammenhang äußerten die Befragten auch Bedenken hinsichtlich der Auffindbarkeit und Sichtbarkeit ihrer IoT-Dienste für Verbraucher.
  3. Anbieter von Betriebssystemen für intelligente Geräte sowie von Sprachassistenten hätten umfassenden Zugang zu Daten einschließlich Informationen über die Interaktionen der Nutzer mit intelligenten Geräten und verbraucherbezogenen IoT-Dienste Dritter. Die Teilnehmer der Sektoruntersuchung vertraten die Ansicht, dass dieser Zugang zu und die Anhäufung von großen Datenmengen Anbietern von Sprachassistenten nicht nur Vorteile im Hinblick auf die Verbesserung und die Marktstellung ihrer für verschiedene Zwecke einsetzbaren Sprachassistenten verschaffe, sondern es ihnen auch erleichtere, diese auf benachbarten Märkte auszunutzen.
  4. Den Befragten zufolge geben das Vorherrschen proprietärer Technologien, die mitunter zu „De-facto-Standards“ führten, sowie die technologische Fragmentierung und das Fehlen gemeinsamer Standards Anlass zu Bedenken in Bezug auf die mangelnde Interoperabilität im Bereich des Internets der Dinge für Verbraucher. Konkret hätten bestimmte Anbieter von Sprachassistenten und Betriebssystemen die einseitige Kontrolle über Interoperabilitäts- und Integrationsprozesse und könnten daher die Funktionen intelligenter Geräte und verbraucherbezogener IoT-Dienste Dritter beschränken, sodass diese gegenüber ihre eigenen benachteiligt würden.

Die nächsten Schritte

Der vorläufige Bericht über die Ergebnisse der Sektoruntersuchung wird nun für einen Zeitraum von zwölf Wochen, also bis zum 1. September 2020, einer öffentlichen Konsultation unterzogen. Im Rahmen dieser Konsultation können alle Betroffenen zu den Ergebnissen der Sektoruntersuchung Stellung nehmen, zusätzliche Informationen übermitteln und etwaige weitere Problembereiche melden.

Die Kommission wird den Abschlussbericht zu der Sektoruntersuchung voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2022 veröffentlichen.

Die Informationen, die im Zusammenhang mit der Sektoruntersuchung zum Internet der Dinge für Verbraucher gesammelt werden, wird die Kommission als Grundlage für ihre künftigen Durchsetzungs- und Regulierungsmaßnahmen in diesem Bereich heranziehen. Alle im Anschluss an die Sektoruntersuchung ergriffenen Maßnahmen zur Durchsetzung des Wettbewerbsrechts müssten auf der Grundlage einer Einzelfallprüfung erfolgen. Die Erkenntnisse aus dieser Sektoruntersuchung können auch in die laufenden legislativen Beratungen über das von der Kommission vorgeschlagene Gesetz über digitale Märkte einfließen.

Weitere Informationen sind den „Fragen und Antworten“ und der Website zu der Sektoruntersuchung zu entnehmen.

EU Kommission