Bundeskartellamt richtet Schwerpunktabteilung für den Bereich E-Commerce ein

Das Bundeskartellamt richtet eine Schwerpunktabteilung für den Bereich E-Commerce ein. Die 2. Beschlussabteilung (Vorsitzender Dr. Felix Engelsing) soll sich künftig verstärkt um die Anwendung des neuen § 19a GWB und des allgemeinen Kartellrechts im Bereich E-Commerce kümmern. Sie wird insbesondere für die kartellrechtliche Beurteilung des Verhaltens von Amazon und anderer Handelsplattformen zuständig sein.

Mit Wirkung zum 15. Mai 2021 wechselt – nach rechtskräftigem Abschluss der Prüfung des geplanten Erwerbs von 101 Standorten der Real-Supermärkte durch Kaufland und des geplanten Erwerbs von 72 Standorten durch Edeka – deshalb die Zuständigkeit für den Wirtschaftsbereich Lebensmittelhandel von der 2. Beschlussabteilung auf die 1. Beschlussabteilung (Vorsitzender Dr. Markus Wagemann). Der Lebensmittelhandel umfasst den Groß- und Einzelhandel für Lebensmittel einschließlich Getränke.

Außerdem wird künftig die 2. Beschlussabteilung für die Bereiche Unterhaltungselektronik und elektrische Haushaltsgeräte (Herstellung und Vertrieb) zuständig sein (bislang 1. Beschlussabteilung).