Wichtige Informationen zum Verkauf von Shishas und Zubehör

Wer über das Internet Tabakwaren verkauft, der muss dabei auf sehr viele Dinge achten. Das gilt nicht nur für Zigaretten und Zigarren, sondern natürlich auch für Shisha Tabak. Da sich der Handel mit den jeweiligen Produkten immer mehr ins Internet verlagert, entstehen in diesem Bereich auch immer neue Online-Shops. Doch gerade für kleine Händler ist es gar nicht so einfach, alle geltenden Gesetze und Richtlinien einzuhalten. Deshalb sollen in diesem Artikel einige der Besonderheiten aufgezeigt werden, die es beim Handel mit Shisha Tabak und Zubehör gibt.

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pixabay.com ©Anestiev (Creative Commons CC0)

Die Sache mit dem Alter

Natürlich ist allgemein bekannt, dass man für den Kauf von Tabakwaren wenigstens 18 Jahre alt sein muss. Das gilt selbstverständlich auch für den Verkauf von Shisha Tabak und viele Geschäfte wenden diesen Grundsatz auch beim Shisha kaufen an. Im Einzelhandel ist das gar kein Problem. Denn hier kann man sich ganz einfach den Personalausweis oder ein anderes Dokument des Kunden zeigen lassen. Doch im Online-Handel braucht man natürlich eine andere Lösung. Eine vermeintliche Option ist die Alterssichtprüfung von DHL oder die entsprechende Dienstleistung von anderen Paketdiensten. Allerdings ist diese nicht ausreichend, um Tabak per Post zu versenden. Denn es kann durchaus sein, dass sich eine Person den Ausweis von einem Freund leiht und diesen dann an der Tür vorzeigt. Aus diesem Grund müssen Online Shops ein wenig mehr Aufwand betreiben, wenn sie ihren Kunden auf diesem Weg Tabak verkaufen möchten. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, der nutzt deshalb den SCHUFA-IdentitätsCheck Jugendschutz. Damit kann schon im Rahmen des Bestellvorgangs überprüft werden, ob die angegebenen Daten inklusive des Geburtsdatums tatsächlich korrekt sind. Dieses Verfahren ist allgemein anerkannt und sorgt für sicheren Jugendschutz. Und damit das Paket dann wirklich nur an den Vertragspartner zugestellt wird, kann man immer noch einen entsprechenden Service beim Versanddienstleister buchen.

Die Probleme beim Verkauf von Tabak

Wer über das Internet Tabak verkaufen möchte, der hat nicht nur das Problem mit dem Alter seiner Kunden. Es ist auch wichtig, sich an die Geschäftsbedingungen vom Zahlungsdienstleister PayPal und der Plattform eBay anzupassen. Denn der Zahlungsdienstleister PayPal verbietet in seinen AGB die Bezahlung von Tabakwaren. Ein Online-Shop für Shishas und Zubehör darf PayPal also nur bei den Bestellungen anbieten, die keinen Tabak enthalten. Bei eBay kann es ebenfalls Probleme geben, wenn man Shisha Tabak oder Zubehör anbietet. Zwar ist der Verkauf dort grundsätzlich gestattet. Allerdings müssen Händler relativ hohe Anforderungen erfüllen, wenn sie dort Tabak verkaufen.
Außerdem darf man in diesem Zusammenhang nicht vergessen, dass die Preisbindung auch auf Plattformen wie eBay gilt. Die Händler dürfen auch dort nur den Banderolenpreis berechnen. Ob es sich dann mit der aktuellen Gebührenstruktur von eBay noch lohnt, gilt es dann herauszufinden.
Auch auf anderen Plattformen und bei anderen Zahlungsdienstleistern sollte man als Händler ganz genau überprüfen, welche Beschränkungen es für den Verkauf von Shisha Tabak, Shishas und Zubehör gibt. So kann man dafür sorgen, dass mögliche Probleme schon im Vorfeld vermieden werden. Das kann einem nicht nur viel Stress und Ärger ersparen. Es kann auch für ein deutlich besseres Kundenerlebnis und damit auch für ein höheres Maß an Kundenzufriedenheit sorgen.

Das Fazit zum Verkauf von Shisha Tabak im Internet

Der Verkauf von Shisha Tabak im Internet ist mit einigen Hürden verbunden. Denn es gibt viele Richtlinien und Gesetze, die man unbedingt beachten sollte. Sonst kann es durchaus zu Abmahnungen oder einem Strafverfahren kommen. Und das möchte man natürlich unbedingt vermeiden.