Neues EU-Einfuhrkontrollsystem schützt Zollunion besser vor illegaler Fracht

Die Europäische Kommission stellt heute (Montag) ihr neues Einfuhrkontrollsystem (ICS2) vor, das die „erste Verteidigungslinie“ der Zollunion gegen Sicherheitsbedrohungen durch den illegalen Warenverkehr an den EU-Außengrenzen erheblich stärkt. In der ersten Phase wird ICS2 vor allem Post- und Express-Sendungen erfassen, die auf dem Luftweg in die EU kommen oder durch die EU versendet werden. Anschließend wird das System auch für alle übrigen Frachttransportarten Anwendung finden.

ICS2 ist die neue Plattform für ein fortschrittliches Frachtrisikomanagement und stellt das Herzstück der Reform des EU-Zollprogramms „Pre-arrival Safety and Security“ dar. ICS2 wird das bestehende Einfuhrkontrollsystem nach und nach in drei Stufen ab dem 15. März 2021 bis zum 1. März 2024 ersetzen.

Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni sagte: „Die Einführung dieses neuen Einfuhrkontrollsystems wird für die Zollbehörden einen deutlichen Schritt nach vorne bedeuten, um unsere Bürger und den EU-Binnenmarkt vor den Gefahren zu schützen, die vom Handel mit gefährlichen und illegalen Waren ausgehen. Es wird dazu beitragen, einen effizienteren und effektiveren risikobasierten Ansatz für Zollkontrollen bei unseren sich schnell entwickelnden Lieferketten zu ermöglichen, während es gleichzeitig für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgt und den rechtmäßigen Handel an unseren Außengrenzen erleichtert.“

Mit der Veröffentlichung von Phase 1 des Programms in diesem Jahr werden schrittweise verbesserte Lieferkettendaten von den Zollbehörden erfasst werden können, und es werden neue Tools und Prozesse eingeführt werden. Damit wird zum ersten Mal eine kollaborative Risikoanalyse in Echtzeit möglich sein, während sich die Waren noch auf ihrem Weg durch ihre Lieferketten in die EU oder innerhalb der EU befinden. Im Hinblick auf die IT, das Zollrisikomanagement und die Handelsabläufe bedeutet dies eine vollständige Überarbeitung des bestehenden Systems, die in enger Zusammenarbeit zwischen der Kommission, den Zollbehörden der Mitgliedstaaten und der Wirtschaft vorbereitet wurde.

Die von ICS2 erfassten Daten werden auch in die laufenden Arbeiten zu den Analysefunktionen auf EU-Ebene einfließen, wie sie im jüngsten Zollaktionsplan der EU dargelegt sind. Außerdem werden wichtige Datenverknüpfungen mit dem Schengener Informationssystem und mit Europol genutzt werden, um die Zusammenarbeit bei Sicherheitsrisiken weiter zu stärken.

ICS2 im Detail

In Phase 1 werden Expressunternehmen und ausgewiesene Postdienstleister mit Sitz in der EU damit beginnen, eine Auswahl ihrer Daten für die summarische Eingangsanmeldung zu übermitteln, bevor die Waren in ein Flugzeug mit Ziel EU verladen werden. Diese Vorabdaten im Vorfeld der Frachtverladung – für die auch der Begriff „PLACI“-Daten verwendet wird – werden von den Zollbehörden analysiert, um unmittelbare Bedrohungen für die Luftsicherheit zu erkennen und stellen damit eine ergänzende, nachrichtendienstlich gestützte Ebene der Risikoanalyse auf Sendungsebene im Rahmen des EU-Sicherheitssystems für die Zivilluftfahrt dar. Damit verbunden ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden und den für die Sicherheit der Zivilluftfahrt zuständigen nationalen Behörden.

Mit der ersten Stufe von ICS2 werden insbesondere erstmals Frachtvorabdaten für Postsendungen eingeführt. Dies wird für den Zoll von entscheidender Bedeutung sein, um im Zusammenhang mit den enormen und zunehmenden Warenströmen des elektronischen Handels auf ein breites Spektrum von unsicherem Verkehr reagieren zu können. Ob Waffen oder Drogen, gefälschte Medikamente oder gefährliches Spielzeug – illegale Lieferketten werden weiterhin versuchen, die Möglichkeiten auszunutzen, die sich durch ein massenhaftes Aufkommen an kleinen Paketen rund um den Globus ergeben.

Diese wichtige Reform wird in zwei weiteren Phasen des ICS2 abgeschlossen werden: Mit Phase 2 werden diese neuen Funktionen im März 2023 auf die allgemeine Luftfracht ausgeweitet, und Phase 3 wird ab 2024 die Verkehrsträger See, Schiene und Straße einschließen.

EU Kommission