Ab sofort: Neues EU-Energielabel für Kühl- und Gefrierschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Fernseher

Seit Montag gilt in allen Geschäften und Online-Verkaufsstellen eine neue Version des bekannten EU-Energielabels. Die neuen Label kommen zunächst für vier Produktkategorien zur Anwendung: Kühlschränke und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Fernsehgeräte (sowie andere externe Bildschirme). Die wichtigste Änderung besteht darin, zu einer einfacheren Skala von A bis G zurückzukehren. Zuletzt wurden immer mehr Produkte in die Energieeffizienzklasse A+, A++ oder A+++ eingeordnet. Das EU-Energielabel hilft den Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU dabei, ihre Energiekosten und ihren CO2-Fußabdruck zu verringern.

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©EU-Kommission 2021

Neue Energielabel für Leuchtmittel und Lampen mit fest eingebauten Lichtquellen werden am 1. September folgen, Label für weitere Produkte in den kommenden Jahren.

Die neue Skala von A bis G ist strenger und so gestaltet, dass anfangs nur sehr wenige Produkte die Klasse A erreichen können und Raum für die Aufnahme effizienterer Produkte in der Zukunft bleibt. Die energieeffizientesten Produkte, die derzeit auf dem Markt sind, werden nun in der Regel als Produkte der Klasse B, C oder D gekennzeichnet.

Die Label weisen eine Reihe neuer Elemente auf, beispielsweise einen QR-Code, der zu einer EU-weiten Datenbank führt, in der die Verbraucher/innen weitere Einzelheiten zu dem Produkt finden können. Mit dem heutigen 1. März tritt außerdem eine Reihe von Ökodesign-Vorschriften in Kraft, die insbesondere die Reparierbarkeit betreffen und die Hersteller dazu verpflichten, für mehrere Jahre, nachdem Produkte bereits nicht mehr auf dem Markt sind, Ersatzteile vorzuhalten.

Die für Energie zuständige EU-Kommissarin Kadri Simson erklärte: „Das ursprüngliche Energielabel war sehr erfolgreich und hat dazu geführt, dass ein durchschnittlicher Haushalt in Europa jährlich mehrere hundert Euro einsparen konnte. Außerdem hat es die Unternehmen motiviert, in Forschung und Entwicklung zu investieren. Bis Ende Februar hatten mehr als 90 Prozent der gekennzeichneten Produkte die Klasse A+, A++ oder A+++ erreicht. Das System der neuen Label ist für die Verbraucher/innen klarer und stellt sicher, dass die Unternehmen weiterhin innovativ sind und noch effizientere Produkte anbieten. Es trägt außerdem dazu bei, unsere Treibhausgasemissionen zu verringern.“

Neuerungen auf dem Energielabel

Abgesehen davon, dass die Produkte neu skaliert sind, d. h. in eine Energieeffizienzklasse der neuen Skala eingeordnet wurden, ist das neue Label auch anders gestaltet und enthält klarere und modernere Symbole. Wie bei den bisherigen Energielabels ist auch auf den Labels mit der neuen Skala mehr als nur die Energieeffizienzklasse angegeben. Bei einer Waschmaschine lassen sich beispielsweise auf einen Blick der Wasserverbrauch je Waschzyklus in Litern, die Dauer des Waschzyklus und der Energieverbrauch erkennen, die jeweils für ein Standardprogramm gemessen wurden.

Eine weitere wesentliche Änderung ist die Einführung eines QR-Codes in der rechten oberen Ecke des neuen Labels. Durch das Scannen des QR-Codes können die Verbraucher/innen zusätzliche Informationen zu dem Produktmodell finden, z. B. je nach Gerät die Abmessungen, Angaben zu spezifischen Merkmalen oder Prüfergebnisse. Alle Geräte auf dem EU-Markt müssen in einer neuen EU-weiten Datenbank – der Europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL) – registriert werden. Dies wird den Vergleich ähnlicher Produkte künftig noch mehr erleichtern.

Neue Vorschriften zur Reparierbarkeit von Geräten

Zusätzlich zu den neuen Vorschriften über die Energieverbrauchskennzeichnung treten am 1. März 2021 auch die zugehörigen Ökodesign-Verordnungen in Kraft. Diese enthalten insbesondere aktualisierte Mindestanforderungen an die Effizienz, stärken die Verbraucherrechte in Bezug auf die Reparatur von Produkten und unterstützen die Kreislaufwirtschaft.

Hersteller oder Importeure sind nun verpflichtet, fachlich kompetenten Reparateuren eine Reihe wesentlicher Teile (Motoren und Kohlebürsten, Pumpen, Stoßdämpfer und Federn, Waschtrommeln usw.) für einen Zeitraum von mindestens sieben bis zehn Jahren nach dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars eines Modells in der EU zur Verfügung zu stellen.

Auch für die Endnutzer (d. h. Verbraucher/innen, die keine fachlich kompetenten Reparateure sind, aber ihre Geräte selbst reparieren wollen) müssen die Hersteller, nachdem ein Produkt vom Markt genommen wurde, mehrere Jahre lang bestimmte Ersatzteile wie Türen oder Scharniere und Dichtungen, die sich für kleinere Reparaturen in Eigenregie eignen, zur Verfügung stellen. Die maximale Lieferzeit für diese Teile beträgt 15 Arbeitstage nach der Bestellung.

Hintergrund

Das EU-Energielabel ist als Kennzeichnung für Haushaltsprodukte wie Lampen, Fernsehgeräte oder Waschmaschinen weithin anerkannt und hilft den Verbraucher/innen seit mehr als 25 Jahren, sachkundige Kaufentscheidungen zu treffen. Bei einer EU-weiten (Eurobarometer-)Umfrage im Jahr 2019 bestätigten 93 Prozent der Befragten, dass sie das Label kennen, und 79 Prozent versicherten, es habe ihre Kaufentscheidung beeinflusst. Zusammen mit harmonisierten Mindesteffizienzanforderungen (den sogenannten Ökodesign-Anforderungen) dürften die EU-Vorschriften für die Energieverbrauchskennzeichnung zu einer Verringerung der jährlichen Verbrauchsausgaben um einen zweistelligen Milliardenbetrag führen und gleichzeitig zahlreiche weitere Vorteile für die Umwelt sowie für die Hersteller und Einzelhändler mit sich bringen.

Die Energieeffizienzklassen für das neu skalierte Label wurden im Anschluss an ein gründliches und vollständig transparentes Konsultationsverfahren, bei dem die Interessenträger und die Mitgliedstaaten in allen Phasen eng einbezogen wurden, und nach Prüfung durch den Rat und das Europäische Parlament vereinbart sowie unter ausreichender Beteiligung der Hersteller diesen rechtzeitig mitgeteilt. Gemäß der Rahmenverordnung werden in den kommenden Jahren weitere Produktgruppen wie Wäschetrockner, Einzelraumheizgeräte, Raumklimageräte, Kochgeräte, Lüftungsgeräte, gewerbliche Kühlschränke, Raumheizgeräte und Warmwasserbereiter sowie Festbrennstoffkessel eine neue Skala erhalten.

Die Umstellung auf die neu skalierten Labels fällt mit dem Inkrafttreten von zwei mehrere Produktgruppen umfassenden Verordnungen (sogenannten Omnibusverordnungen) zusammen, die kürzlich erlassen wurden, um eine Reihe von Problempunkten zu beheben oder zu klären, die in den ursprünglich im Jahr 2019 angenommenen Verordnungen zur Energieverbrauchskennzeichnung und zum Ökodesign ermittelt wurden.

EU Kommission