Bundeskabinett stärkt Verbraucherrechte bei der Kaufgewährleistung: Update-Pflichten für Verkäufer von digitalen Geräten

Die Bundesregierung hat heute den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags beschlossen. Der Regierungsentwurf dient der Umsetzung der EU-Warenkaufrichtlinie.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt: „Einige Elektronikprodukte wie Smartphones oder Tablets funktionieren nur einwandfrei und sicher, wenn auch die dahinterliegende Software auf dem neusten Stand ist. Wer hochpreisige digitale Produkte erwirbt, darf zu Recht erwarten, dass diese auch lange nach dem Kauf problemlos und ohne Sicherheitslücken funktionieren. Der heute beschlossene Regierungsentwurf sieht daher Update-Pflichten für Verkäuferinnen und Verkäufer von digitalen Produkten vor, wenn diese an Verbraucherinnen und Verbraucher verkaufen. Auf diese Weise wird eine dauerhafte Funktionstüchtigkeit und IT-Sicherheit von digitalen Gütern gewährleistet. Zugleich fördern wir dadurch die Nachhaltigkeitsziele und schonen unsere Ressourcen.

Darüber hinaus stärken wir die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Gewährleistungsrechte: Tritt nach dem Kauf einer Sache ein Mangel auf, so wird künftig ein Jahr statt bisher sechs Monate nach dem Kauf vermutet, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag und damit ein Gewährleistungsfall vorliegt.“

Durch die Umsetzung der Warenkaufrichtlinie wird das Kaufgewährleistungsrecht in Europa weiter vereinheitlicht. Auf diese Weise wird der grenzüberschreitende elektronische Handel gefördert und das Wachstumspotenzial des Online-Handels ausgenutzt. Insbesondere kleinere und mittelständische Unternehmen profitieren von einheitlichen Gewährleistungsregeln, weil die Kosten für die Anpassung von Verträgen geringer ausfallen. Durch die Förderung des grenzüberschreitenden Handels sollen den Händlern weitere Absatzmöglichkeiten und den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine größere Produktvielfalt mit attraktiven Preisen eröffnet werden.

Zur Umsetzung der Warenkauf-Richtlinie sieht der Entwurf insbesondere folgende Änderungen des geltenden Rechts vor:

  • Für Sachen mit digitalen Elementen wie Smartphones, die eine Verbraucherin oder ein Verbraucher von einem Händler erwirbt, wird eine Verpflichtung zur Aktualisierung (Updateverpflichtung) eingeführt, so dass die Funktionsfähigkeit und IT-Sicherheit auch nach Übergabe der Kaufsache zu gewährleisten sind. Die Aktualisierungsverpflichtung besteht für den Zeitraum, in dem die Verbraucherin oder der Verbraucher Aktualisierungen aufgrund der Art und des Zwecks der Sache erwarten kann. Für die Dauer dieser berechtigten Erwartungen können etwa Aussagen in der Werbung, die zur Herstellung der Kaufsache verwendeten Materialien und der Preis maßgeblich sein.
  • Für Sachen, für die eine dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente vereinbart ist, wie beispielsweise ein Notebook mit integrierten und für einen bestimmten Zeitraum bereitgestellten Software-Anwendungen, werden Sonderbestimmungen eingeführt. So muss der Verkäufer etwa dafür Sorge tragen, dass die in der Sache enthaltenen digitalen Elemente während des Bereitstellungszeitraums mangelfrei sind und bleiben.
  • Bei Kaufverträgen, an denen eine Verbraucherin oder ein Verbraucher beteiligt ist, wird die Vermutung, dass ein Mangel der Kaufsache bereits beim Kauf vorlag, von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert.
  • Die Bestimmungen für Garantien werden ergänzt. So muss eine Garantieerklärung der Verbraucherin oder dem Verbraucher zukünftig auf einem dauerhaften Datenträger – etwa in Papierform oder aber auch per E-Mail- zur Verfügung gestellt werden. Aus der Garantieerklärung muss zudem deutlich hervorgehen, dass eine Garantie die daneben bestehenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte unberührt lässt und die Inanspruchnahme dieser gesetzlichen Rechte unentgeltlich ist.

Der Regierungsentwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag übermittelt.