Händler muss Schadensersatz wegen Parallelimport von Originalsoftware zahlen

Die SIIA (The Software & Information Industry Association) hat gerade ihren ersten europäischen Sieg im Kampf gegen die Verbreitung von Raubkopien gewonnen.

Im vorliegenden Fall wurde ein deutscher Händler angeklagt gegen das Deutsche Copyright verstoßen und eine Markenrechtsverletzung begangen zu haben. Der Händler importierte mehrere hundert Original- Adobe Produkte ohne die Zustimmung von Adobe und verkaufte diese dann auf dem Online-Marktplatz eBay. Es handelt sich hier um einen Fall von Parallel-Import, das bedeutet Import und Verkauf von Waren die für einen anderen Markt bestimmt waren, ohne Erlaubnis des Markenrechtsinhabers.

Zwei ähnliche Fälle, die bereits im vergangenen Jahr zur Anklage kamen als die SIIA ihre Operationen international ausdehnten, stehen derzeit noch in Deutschland und Großbritannien aus

Das Interessante an diesem Fall ist, dass es außer Frage steht, dass es sich bei den Produkten um Originalsoftware handelt. Diese jedoch war bestimmt für den Markt außerhalb der EU und das Verbrechen lag einzig und allein darin diese Software zu kaufen und dann in einem anderen Markt wieder zu veräußern.

Der Angeklagte musste Schadensersatz in 5-stelliger Höhe bezahlen. Der Fall wurde vor einem Gericht in Frankfurt am Main verhandelt.

Die vor 3 Jahren ins Leben gerufene Organisation handelt im Namen von Gesellschaften wie Adobe, McAfee, Quark, Corel oder Symantec in einer Industrie-weiten Kampagne, um gegen Software- und Content-Piraterie anzukämpfen. Nicht nur, dass man sich dabei auf eingegangene Berichte verlässt, die SIIA durchsucht auch selbst das Internet nach Betrügern. In den letzten 3 Jahren hat die SIIA mehr als 100 Klagen gegen Internet-Händler eingereicht, die illegale Software verkauften.