„New Deal for Consumers”: Mehr Rechte für Verbraucher auf Online-Marktplätzen

Das Bundeskabinett hat heute den Weg für weitere Regelungen des europäischen „New Deal for Consumers” in Deutschland freigemacht. Das Kabinett hat gleich zwei Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen sowie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften beschlossen. Dazu können Sie den Verbraucherschutzbeauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Sebastian Steineke, gerne wie folgt zitieren:

„Beide Gesetzentwürfe bringen zahlreiche Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher mit sich. Die Gewährleistungsrechte für digitale Inhalte wie Musik- und Videodateien oder Apps und digitale Dienstleistungen werden deutlich gestärkt. Außerdem werden Dienstleistern umfangreiche Updateverpflichtungen auferlegt und Betreiber von Online-Marktplätzen müssen zukünftig schärfere Hinweis- und Transparenzpflichten beachten. Die Entwürfe der Bundesregierung sind eine gute Grundlage für die weiteren parlamentarischen Beratungen. Viele Rechtsgeschäfte zwischen Anbietern und Verbrauchern werden heutzutage gerade in den immer stärker wachsenden Digital- und Onlinebereichen geschlossen. Da ist es mehr als geboten, dass man das Verbraucherrecht entsprechend den neuen Begebenheiten anpasst und auf diese Bereiche ausweitet. Es ist gut, dass diese Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode zum Abschluss kommen.“

Wesentliche Kernpunkte des Umsetzungsgesetzes zur Richtlinie Digitale Inhalte:

  • Der Entwurf gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern umfassende Gewährleistungsrechte für digitale Inhalte (z. B. Musik- und Videodateien, E-Books, Apps, Spiele und sonstige Software) und digitale Dienstleistungen (z. B. soziale Netzwerke, Cloud-Anwendungen und Cloud-Speicherdienste). Die Regelungen gelten auch für körperliche Datenträger, auf denen digitale Inhalte gespeichert sind (z. B. Musik-CDs, DVDs, etc.). Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten unabhängig von der Vertragsart Gewährleistungsrechte, wie sie das deutsche Recht bislang nur bei Kauf-, Werk- oder Mietverträgen kennt, beispielsweise das Recht zur Nacherfüllung, zur Minderung und zur Vertragsbeendigung.
  • Diese Gewährleistungsrechte stehen Verbraucherinnen und Verbrauchern ferner künftig auch bei solchen Verträgen zu, bei denen die Verbraucherinnen und Verbraucher anstelle der Zahlung eines Preises personenbezogene Daten zur Verfügung stellen („Bezahlen mit Daten“). Dies betrifft etwa die Nutzung von sozialen Netzwerken.
  • Durch den Entwurf wird den Anbietern von digitalen Produkten auch eine Updateverpflichtung auferlegt. Haben Verbraucherinnen und Verbraucher ein digitales Produkt erworben, schuldet der Unternehmer auch die Bereitstellung von funktionserhaltenden Updates und Sicherheitsupdates. Bei fortlaufenden Vertragsbeziehungen gilt diese Verpflichtung über die gesamte Vertragsdauer; bei einmalig zu erfüllenden Verträgen wie Kaufverträgen gilt sie für einen Zeitraum, den die Verbraucherinnen und Verbraucher vernünftigerweise erwarten können.

Wesentliche Kernpunkte des Umsetzungsgesetzes zur Modernisierungsrichtlinie:

  • Für Online-Marktplätze wie etwa eBay oder Amazon gelten zugunsten von Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig u.a.folge nde wesentliche Hinweispflichten:
    • Sie sind künftig verpflichtet, vor Vertragsschluss die wesentlichen Kriterien des Rankings von Suchergebnissen und deren Gewichtung offenzulegen.
    • Sie müssen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig darüber informieren, ob es sich bei deren potentiellen Vertragspartnern um Unternehmer oder Verbraucher handelt.
    • Verbraucherinnen und Verbraucher sollen beim Kauf von Eintrittskarten auf dem Ticketzweitmarkt künftig über den vom Veranstalter festgelegten Originalpreis der Eintrittskarte informiert werden.
  • Daneben wird für Anbieter eine Informationspflicht eingeführt, wenn ein Preis auf Basis einer automatisierten Entscheidung personalisiert wurde.
  • Der Entwurf sieht zudem eine Verschärfung der Sanktionen bei Verstößen vor. Europaweite Verstöße gegen Regelungen des Verbrauchervertragsrechts sollen künftig mit einem Bußgeld geahndet werden können.

Die Regierungsentwürfe werden nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag übermittelt.
Die Regierungsentwürfe finden Sie hier.