Was ist eine Schufa Selbstauskunft?

Egal ob ein neues Auto kaufen, einen Mietvertrag unterzeichnen oder einen Kredit beantragen. Vieles ist heutzutage ohne das Vorlegen einer Schufa Selbstauskunft gar nicht mehr möglich. Aber wer oder was ist eigentlich die Schufa und was verstehe ich unter einer Mieter Selbstauskunft? Der folgende Artikel klärt Sie über diese Punkte auf.

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pixabay.com (Creative Commons CC0)

Was ist die Schufa?

Bevor man also als Vermieter, Arbeitgeber oder Bank einen Vertrag mit Ihnen eingeht, holt man sich eine Selbstauskunft bei der Schufa über Sie ein. Was genau ist die Schufa?

Die Schufa (Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung) ist in ganz Deutschland die bekannteste Auskunftei und enthält die größte Datenbank über die Bonität von Privatpersonen und Firmen. Die Schufa wertet Ihre Daten und Informationen anhand von positiven und negativen Merkmalen aus sowie auf der Grundlage des Schufa Score. Ist dieser Score (Wert) positiv, dann sind Ihre Zukunftspläne gesichert. Größenteils gibt die Schufa, bei der Nachfrage nach der Bonität einer Person oder eines Unternehmens, Informationen über die persönliche Bonität. Die gesammelten Informationen stammen aus öffentlichen Verzeichnissen und von Partner Unternehmen, welche mit der Schufa zusammen arbeiten. Dazu zählen unter anderem Banken, Energieversorger oder Telekommunikationsanbieter.

Möchten Sie nun die Gewissheit über Ihre Bonität haben, dann haben Sie 2 Möglichkeiten. Entweder beantragen Sie Ihre Selbstauskunft bei der Schufa schriftlich oder Sie können Ihre Bonität bei manchen Auskunfteien auch online abfragen und einsehen. Falls Sie Einblick in Ihre Schufa Selbstauskunft haben möchten, dann beantragen Sie diese zum Beispiel bei Selbstauskunft.de.

Welche Daten werden gespeichert bzw. nicht gespeichert?

Gespeichert werden folgende Informationen:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Bankkonten
  • Kreditkarten
  • Leasingverträge

Durch diese Daten erhält die Schufa einen Einblick in die Kredithistorie, Kreditaktivität und eventuellen Zahlungsstörungen.

Nicht gespeichert wird:

  • Familienstand
  • Nationalität
  • Privates Vermögen
  • Einkommen

Die Mieter Selbstauskunft

Fast jeder volljährige Deutsche hat einen Eintrag in der Datenbank der Schufa, da überwiegend positive Daten gespeichert werden. Der Vorteil ist, dass Interessenten ihre Selbstauskunft bei einer Wohnungsbesichtigung dem Vermieter vorlegen und einen positiven Eindruck hinterlassen können. So kann sich der Mieter bei der Wohnungssuche rasch gegen die Konkurrenz durchsetzen. Verpflichtet ist der Mieter allerdings nicht. Das bedeutet, der Vermieter kann zwar eine Selbstauskunft beim Mieter erfragen, aber er hat kein Recht darauf auch eine ausgehändigt zu bekommen – sie ist nicht gesetzlich verpflichtend.

pixabay.com (Creative Commons CC0)

Als Vermieter kann man Mietinteressenten bitten, eine Mieterselbstauskunft auszufüllen. Eine Mieterselbstauskunft hilft dem Vermieter dabei, den passenden Mieter auszusuchen. Der Vermieter darf in dieser Selbstauskunft Dinge abfragen, an denen er ein berechtigtes Interesse nachweisen kann.  Dazu zählen zum Beispiel Fragen nach dem Einkommen, der Anzahl der Personen die mit einziehen werden, ob der Mieter Raucher ist und ob Haustiere gehalten werden. Auch ist die Frage zulässig, ob das Sozialamt die Miete übernimmt. Hier ist darauf hinzuweisen, dass die Auskunft über das Sozialamt vorab vom Mieter gegeben werden muss, auch ungefragt.

Hat der Vermieter mehrere Mietinteressenten und somit auch mehrere Selbstauskünfte erhalten, dann müssen die Daten der Personen, die nicht einziehen werden, sofort gelöscht werden. In dieser Hinsicht haben die Mietinteressenten ein Recht auf Datenschutz.

Interessanterweise dürfen Fragen rein privater Natur vom Mieter sogar falsch beantwortet werden. Dazu zählen zum Beispiel Fragen nach der Parteizugehörigkeit, der sexuellen Gesinnung, dem aktuellen Gesundheitszustand, der Religionszugehörigkeit und auch nach der Familienplanung. Diese Fragen sind also unzulässig und müssen gar nicht oder nicht korrekt beantwortet werden. Das heißt, gewisse Fragen können die rechtlichen Grenzen überschreiten und davor wird der Mieter geschützt. Wird vom Mieter jedoch eine Frage zur Bonität falsch beantwortet, dann zählt das unter den Aspekt der arglistigen Täuschung, was eine fristlose Kündigung seitens des Vermieters berechtigt. Eine Selbstauskunft Vorlage findet man im Internet reichlich und kann auf verschiedenen Portalen kostenlos heruntergeladen und ausgefüllt werden.