Delivery Hero erhält die behördliche Genehmigung für sein Joint Venture mit Woowa

Nach der heutigen Pressemitteilung der Korea Fair Trade Commission (“KFTC”) erhält Delivery Hero die bedingte behördliche Genehmigung für ihre strategische Partnerschaft mit Woowa Brothers Corp.. Delivery Hero geht davon aus, dass die endgültige schriftliche Genehmigung und das Closing im ersten Quartal 2021 erfolgen werden.

Die Transaktion beinhaltet die Gründung eines Joint Ventures in Singapur. Die Transaktionsvereinbarungen wurden am 13. Dezember 2019 unterzeichnet, und die Transaktion wird seitdem von der KFTC geprüft. Wie bei der Unterzeichnung der Transaktion im Dezember 2019 vereinbart und basierend auf dem damals vereinbarten volumengewichteten Durchschnittspreis der Delivery Hero-Aktie und der Bewertung von Woowa, besteht die Gegenleistung sowohl aus einer Bar- als auch aus einer Eigenkapitalkomponente (ca. 1,7 Mrd. € in bar und ca. 40 Millionen in Delivery Hero-Aktien). Dies entsprach 4,0 Milliarden US-Dollar bzw. 3,6 Milliarden Euro auf einer bargeldlosen und schuldenfreien Basis (vor üblichen Anpassungen) zum Zeitpunkt der Unterzeichnung und vor der Aktienkursentwicklung zwischen Dezember 2019 und dem Abschluss.

Lokale Innovation unterstützt durch globale Erkenntnisse

Woowa ist Vorreiter bei innovativen Lieferplattformen und hat Korea in der globalen Branche bekannt gemacht. Dennoch befindet sich der koreanische Markt für Online-Essenslieferungen noch in einem frühen Entwicklungsstadium und bietet enorme Möglichkeiten, sowohl den Kundenstamm zu vergrößern als auch in angrenzende On-Demand-Dienste zu expandieren. Gemeinsam mit Woowa engagiert sich Delivery Hero für die Entwicklung neuer Technologien, die Chancen für lokale Unternehmer schaffen, den Service für Verbraucher verbessern und die Beschäftigungsaussichten für Fahrer und Restaurants erhöhen.

Gründung eines Joint Ventures zur Förderung der Innovation in Asien

Das Joint Venture mit Sitz in Singapur soll die Geschäfte von Delivery Hero in Asien (über die Marke foodpanda in Bangladesch, Kambodscha, Hongkong, Japan, Laos, Malaysia, Myanmar, Pakistan, Philippinen, Singapur, Taiwan und Thailand) und der regionalen Einheiten von Woowa (in Korea, Vietnam und Japan) führen. Bongjin Kim, CEO und Gründer von Woowa, wird zum Chairman des Boards und Executive Director des Joint Ventures ernannt. Jakob Angele, derzeitiger CEO von foodpanda Asia, und Sean Oh, derzeitiger CFO/CSO von Woowa, werden beide zu Co-CEOs des Joint Ventures ernannt und kümmern sich jeweils um die Geschäftsbereiche von foodpanda und Woowa. Das Joint Venture wird den Betrieb aller Delivery Hero-Verticals von foodpanda und Woowa abdecken, wie z.B. eigene Lieferung, Cloud-Küchen und Quick Commerce einschließlich Dmarts in Asien.

Für die Genehmigung der Partnerschaft erforderliche Auflagen

Die behördliche Genehmigung ist an strukturelle und verhaltensbezogene Auflagen für die südkoreanische Tochtergesellschaft bis zum Abschluss der Veräußerung geknüpft. Die strukturelle Auflage verlangt, dass Delivery Hero 100% der Delivery Hero Korea LLC (einschließlich “Yogiyo”) veräußert. Der für die Veräußerung vorgegebene Zeitrahmen beträgt sechs Monate ab dem Datum, an dem Delivery Hero die schriftliche Entscheidung erhält. Delivery Hero kann unter bestimmten Umständen eine Verlängerung der Veräußerungsfrist um bis zu sechs Monate beantragen.

Die verhaltensbezogenen Maßnahmen zielen darauf ab, den Status quo von Delivery Hero Korea LLC bis zum Abschluss der Veräußerung zu erhalten:

a) getrennter und unabhängiger Betrieb der südkoreanischen Tochtergesellschaft von Delivery Hero, Delivery Hero Korea LLC, von den anderen Liefer-Apps von Delivery Hero und Woowa,

b) Verbot der Änderung des tatsächlichen Provisionssatzes für Restaurants,

c) monatliche Inanspruchnahme von mindestens der gleichen Werbesumme wie im Vorjahresmonat und Verbot der Diskriminierung,

d) Verbot der Änderung des Zugangs zur Liefer-App oder der Geschwindigkeit der Verbindung, der Benutzeroberfläche, der bereitgestellten Informationen, etc. , und die erzwungene Umstellung oder Aufforderung zur Umstellung auf andere, mit beiden Parteien verbundene Liefer-Apps,

e) das Verbot, die Arbeitsbedingungen der Yogiyo-Fahrer nachteilig zu verändern oder sie zu Woowa zu locken, und

f) das Verbot der Weitergabe und des Austauschs von Daten