Bundeskartellamt überprüft die Verknüpfung von Oculus mit dem Facebook-Netzwerk

Das Bundeskartellamt hat ein Missbrauchsverfahren gegen Facebook eingeleitet, um die Verknüpfung von Oculus Virtual-Reality-Produkten mit dem sozialen Netzwerk und der Facebook-Plattform zu überprüfen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die Nutzung der neuen Oculus-Brillen soll künftig nur unter der Voraussetzung möglich sein, dass man auch ein Facebook-Konto hat. Diese Verknüpfung zwischen Virtual-Reality-Produkten und dem sozialen Netzwerk des Konzerns könnte einen verbotenen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Facebook darstellen. Facebook ist mit seinem sozialen Netzwerk marktbeherrschend in Deutschland und auch in dem noch jungen, größer werdenden VR-Markt bereits ein bedeutender Player. Wir wollen untersuchen, ob und inwieweit die Kopplung den Wettbewerb in den beiden Bereichen beeinträchtigt.“

Facebook hat damit begonnen, seine Virtual-Reality-Aktivitäten in das soziale Netzwerk Facebook.com zu integrieren. Die bisher getrennt von Facebook.com betriebene Oculus-Plattform wird unter dem Namen „Facebook Reality Labs“ als zusätzliche Funktion im sozialen Netzwerk angeboten. Die neue Generation der VR-Brille „Quest 2“ erfordert zwingend die Registrierung mit einem Facebook.com-Konto. Bestehende Oculus-Konten können für die Registrierung und Verwendung der neuen Hardware nicht länger genutzt werden. Außerhalb Deutschlands hat der Vertrieb der neuen VR-Brille bereits begonnen.

Virtual-Reality-Produkte haben das Ziel, den Nutzer bei der Nutzung digitaler Inhalte in eine virtuelle Realität zu versetzen. Das dreidimensionale Sehen, das dem menschlichen Auge die räumliche Wahrnehmung der Umgebung ermöglicht, wird durch entsprechende Technik simuliert. Für die Nutzung der VR-Technologie wird eine VR-Brille benötigt. Daneben ist weitere Hardware erforderlich, traditionell ein PC, eine Spielkonsole oder ein Smartphone. Manche VR-Brillen haben die entsprechende Hardware bereits selbst integriert und funktionieren „stand alone“. Dazu gehört auch Facebooks Brille Oculus „Quest 2“. Schließlich ist für die Nutzung von VR-Inhalten eine VR-Software notwendig, über die die gewünschten digitalen Inhalte bezogen werden können. Dieses sind digitale Plattformen wie beispielsweise (bisher) die Oculus-Plattform, auf der die VR-Inhalte angeboten werden. Aktuell werden VR-Anwendungen primär im Bereich Gaming und Video genutzt. Die Anwendungsmöglichkeiten beschränken sich aber nicht darauf. Die Nutzerzahlen und der Umsatz mit derartigen Anwendungen steigen kontinuierlich.

Das (bisherige) Verfahren gegen Facebook („Datensammlung und -verwertung“) – Stand der Dinge

In einem anderen Missbrauchsverfahren gegen Facebook hatte das Bundeskartellamt dem Konzern bereits Anfang 2019 weitreichende Beschränkungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt. Die umfassende Nutzung und die Sammlung der Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen wurden untersagt. Gegen den Beschluss des Bundeskartellamtes hatte Facebook zunächst beim Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) erfolgreich einen Eilantrag eingelegt, so dass die Entscheidung nicht vollzogen werden konnte. Im Juni 2020 hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung des OLG aufgehoben und die Entscheidung des Bundeskartellamtes bestätigt.

In der Hauptsache beim OLG Düsseldorf steht die mündliche Verhandlung allerdings noch aus. Sie war zunächst für Ende November 2020 terminiert und ist jüngst auf den 26. März 2021 verschoben worden.

Darüber hinaus hat Facebook in der vergangenen Woche einen weiteren Eilantrag beim OLG Düsseldorf gestellt. Das Gericht hat daraufhin erneut vorläufig, bis zur endgültigen Entscheidung über diesen Eilantrag, die aufschiebende Wirkung der Beschwerde von Facebook angeordnet. Die Rechtsbeschwerde gegen seine vorläufige Eilentscheidung hat das Oberlandesgericht nicht zugelassen. Dies hat zur Folge, dass das Bundeskartellamt beim Bundesgerichtshof zunächst eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen muss, was das Amt am 2. Dezember 2020 getan hat. Würde die Rechtsbeschwerde zugelassen, würde das Bundeskartellamt diese umgehend einlegen und begründen.

Andreas Mundt: „Dass Facebook hier mit verschiedenen Rechtsmitteln vorgeht, ist angesichts der Bedeutung, die unser Verfahren für das Geschäftsmodell des Konzerns hat, nicht überraschend. Dennoch ist die damit einhergehende Verzögerung natürlich bedauerlich für den Wettbewerb und für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Das Oberlandesgericht hat einem Eilantrag von Facebook zum zweiten Mal vorläufig entsprochen. Die Frist zur Umsetzung unserer Forderungen gegen Facebook wird damit erneut angehalten. Die Gründe sind für uns nicht tragfähig, so dass wir umgehend eine Beschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt haben. Denn wir wollen, dass die Uhr für Facebook wieder läuft.“