Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit im Onlinehandel

Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher interessieren sich für die Bedingungen, unter denen Konsumgüter entstehen. Das Wissen, ob bei der Produktion Menschenrechts- und Umweltstandards gewahrt werden, ist für viele Verbraucherinnen und Verbraucher wichtig. Doch welche Regelungen existieren hierzu aktuell? Und welche Möglichkeiten gibt es für eine nachhaltige Entwicklung des Konsums, insbesondere im Onlinehandel? Diesen Fragen widmet sich der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) in seinem heute veröffentlichten Policy Brief mit dem Titel „Onlinehandel im Spannungsfeld von Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit“.

Der Staatssekretär für Verbraucherschutz, Prof. Dr. Christian Kastrop, erklärt hierzu: „Nachhaltigkeit ist Leitprinzip allen Regierungshandelns und Verbraucherschutz ist Namensbestandteil und Auftrag des BMJV. Der Sachverständigenrat schafft mit seinem Policy Brief eine wichtige Grundlage für die Diskussion möglicher Wege hin zu einem nachhaltigen Verbraucherrecht im Onlinehandel. Gerade im Zuge der Covid-19-Pandemie, in der viele Verbraucherinnen und Verbraucher den Onlinehandel stark nutzen, ist dies ein wichtiger Beitrag, auf den die Bundesregierung in aktuellen Projekten wie dem Consumer Day und dem Digital-Gipfel aufbaut.“

Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft hat den Klimawandel und die Nachhaltigkeit zu einem zentralen Thema erklärt. Vor diesem Hintergrund müssen sich auch die Verbraucherpolitik und das Verbraucherrecht der Frage stellen, wie ein nachhaltiges Verbraucherrecht aussehen könnte und sollte.

Eine holistische Betrachtung aller Regelungen entlang der Produktzyklen von der Gewinnung der Rohstoffe bis zur erhofften Wiederverwertung einer Ware zeigt, dass die derzeit nicht im Mittelpunkt des Verbraucherrechts stehenden Phasen weit vor und nach Vertragsschluss vielgestaltigen nationalen, internationalen und EU-rechtlichen Anforderungen unterliegen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es allerdings nahezu unmöglich, herauszufinden, unter welchen Bedingungen Produkte hergestellt und transportiert werden. Dasselbe gilt für die Frage, ob und in welcher Form Waren in den Produktkreislauf zurückgeführt werden (können).

Der SVRV stellt die Verantwortlichkeiten für eine Ausrichtung von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft auf einen nachhaltigen Konsum in das Zentrum seiner Überlegungen. Verbraucherrecht statuiert klassischer Weise vor allem Rechte, die die Verbraucherinnen und Verbraucher gegen missbräuchliche Unternehmenspraktiken schützen sollen. Verbraucher-Verantwortlichkeiten kommen in dieser bilateralen Ausgestaltung des Rechts praktisch nicht vor.

Prof. Dr. Dr. Hans-Wolfgang Micklitz, Mitglied im SVRV und federführender Autor des Policy Briefs: „Sollen die ehrgeizigen Ziele der Agenda 2030 realisiert werden, braucht es eine Verantwortungsübernahme der Wirtschaft, der Politik, aber auch der Verbraucher selbst. Gäbe es nur nachhaltig produzierte Produkte, sähen unsere Wirtschaftsordnung und unsere Rechtsordnung und damit auch die Verteilung der Verantwortlichkeiten anders aus.
Notwendig und erforderlich ist eine breite und offene gesellschaftspolitische Diskussion aus der eine wachsende Veränderungsbereitschaft resultiert. Diese Diskussion muss gerade in den Parlamenten und in der Gesellschaft geführt werden, national wie innerhalb der Organe der EU.“

Der SVRV diskutiert zudem zahlreiche Lösungsansätze sowohl innerhalb des bestehenden Verbrauchervertragsrechts wie beispielsweise eine Pflicht des Verbrauchers zur Kostentragung von Retouren als auch weit darüberhinausgehende rechtliche und technische Ansätze, wie zum Beispiel Nachhaltigkeitsfilter und die Besteuerung von Primärrohstoffen.

Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz