Neuer Praxisleitfaden erläutert rechtssicheres E-Mail-Marketing im Jahr 2021

Die Fokusgruppe E-Mail im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. hat den neuen Praxisleitfaden „Rechtssicheres E-Mail-Marketing“ veröffentlicht. Der Leitfaden erklärt, wie die Anforderungen an Einwilligungen der Empfänger aussehen, welche gesetzlichen Ausnahmen bestehen und beschreibt, wann ein berechtigtes Interesse zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach DSGVO vorliegt.

Trotz der stetigen Weiterentwicklung unterschiedlichster Kommunikationstechnologien in der Digitalwirtschaft zählt das E-Mail-Direktmarketing nach wie vor zu den effektivsten und günstigsten Marketing-Methoden. „Es ist das ideale Instrument zum Aufbau langfristiger Kundenbeziehungen durch personalisierte Ansprache. Mit Einführung der Datenschutzgrundverordnung im Jahre 2018 haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Versand von Werbenachrichten oder Newslettern per E-Mail verändert“, sagt André Görmer (Mapp Digital), Vorsitzender der Fokusgruppe E-Mail im BVDW. „Daher haben die Mitglieder der Fokusgruppe E-Mail den Praxisleitfaden Rechtssicheres E-Mail-Marketing einem umfangreichen Update unterzogen.“

Der Leitfaden enthält Kapitel zu Einwilligungen, Verarbeitungen zur Vertragserfüllung, Wahrung berechtigter Interessen, gesetzlichen Ausnahmen und Empfehlungsmarketing, Absender und Betreff, Widerrufs-Management, Tracking und zu den Folgen von Rechtsverstößen.

Webinar Rechtssicheres E-Mail-Marketing

Die Fokusgruppe E-Mail veranstaltet am 10. Dezember ab 16 Uhr ein Webinar zum Thema „E-Mail-Marketing & Recht – Rechtskonform zu mehr Leads und besseren Daten“. Speaker sind Kathrin Schürmann, Rechtsanwältin und Partnerin von BVDW-Mitglied Schürmann Rosenthal Dreyer sowie Christian Schmoll, Fachanwalt IT-Recht sowie externer Datenschutzbeauftragter. BVDW-Mitglieder sind herzlich zur Teilnahme eingeladen, eine Anmeldung ist bei Caroline Brückner unter brueckner[at]bvdw.org möglich.