EuGH-Urteil gegen Parship: Verbraucher haben Anspruch auf Erstattung
Kunden können Ihr Geld zurückfordern
„Nach diesem Urteil sollten auch Verbraucher, die sich bisher nicht trauten, endlich die Rückzahlung ihres Geldes durchsetzen. Es war nie nachvollziehbar, dass Kunden, die das ihnen zustehende Widerrufsrecht fristgerecht ausübten, ¾ des Produktpreises zahlen sollten. Dieses Vorgehen war geeignet, Verbraucher von der Ausübung ihrer Rechte abzuhalten“, so Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Kunden, denen eine Rückbuchung des als Wertersatz einbehaltenen Betrags nicht möglich war, rät die Verbraucherzentrale dazu, ihre Ansprüche gegenüber Parship jetzt geltend zu machen. Dazu sollten Betroffene die berechtigte Höhe des Wertersatzes unter Zugrundelegung des Tagespreises ermitteln und Parship unter Fristsetzung und per Einschreiben zur Rückzahlung des unberechtigten Teils des Wertersatzes auffordern. Erfolgt keine Erstattung innerhalb der Frist, sollten sie den Anspruch gerichtlich geltend machen. Das ist selbst dann noch möglich, wenn der Wertersatz bereits 2017 gezahlt wurde. Auch die ebenfalls zu PE Digital gehörende Partnervermittlung Elitepartner berechnete den Wertersatz zu hoch.
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