Benachrichtigung über UPS Peak Season-Zuschläge ab November 2020

Die Weihnachtszeit steht quasi vor der Tür. Wie in jedem Jahr wird die Anzahl der Pakete, die über das globale Netzwerk von UPS abgewickelt und transportiert werden, in den kommenden Monaten exponentiell ansteigen. In dieser geschäftigen Zeit ist es das Ziel von UPS, die Kunden dabei zu unterstützen, die von ihnen benötigte Lieferkapazität zu erhalten, kombiniert mit dem zuverlässigen und pünktlichen Service, den sie von UPS erwarten. Um das Netzwerk entsprechend vorbereiten und Ihnen weiterhin herausragenden Service bieten können, führt UPS einen temporären Peak Season-Zuschlag ein, der für Pakete mit folgenden Spezifikationen gilt:

  • große Pakete,
  • Pakete mit Übergröße sowie
  • Pakete mit zusätzlicher Handhabung.

Bei den Zuschlägen, die vom 1. November 2020 bis 16. Januar 2021 gelten, handelt es sich um eine Pauschalgebühr pro Paket, zusätzlich zu bestehenden Tarifen, Zuschlägen und/oder Gebühren.

ups peakseason
©UPS 2020

Alle Gebühren gelten ausschließlich für Geschäftskunden und beinhalten nicht die jeweils gültige Mehrwertsteuer von 16% bzw. 19%.

Zuschlag für große Pakete – Spezifikationen

Ein Paket gilt als „Großes Paket“, wenn Länge plus Umfang [Umfang = (2 x Breite) + (2 x Höhe)] 300 cm überschreitet, jedoch unter der maximalen UPS Abmessung von 400 cm liegt. Große Pakete werden mindestens mit einem Gewicht von 40 kg in Rechnung gestellt, zusätzlich wird ein Zuschlag für große Pakete erhoben.

Übergrößenzuschlag – Spezifikationen

Pakete mit einem Gewicht von über 70 kg oder einer Länge über 274 cm beziehungsweise einer Gesamtabmessung über 400 cm in Länge und Umfang [(2 x Breite) + (2 x Höhe)] werden nicht für den Versand akzeptiert. Für Pakete, die dennoch im UPS Paket-Versandnetzwerk aufgefunden werden, werden zusätzliche Gebühren erhoben. Für Pakete, deren Länge und Umfang zusammengefasst 400 cm überschreiten, wird außerdem der Zuschlag für große Pakete berechnet.

Zusätzliche Handhabung – Spezifikationen

  • Alle Artikel, die in einem fremden Versandcontainer aus Metall oder Holz verpackt sind
  • Alle zylindrischen Artikel (z. B. Fässer, Kanister, Eimer oder Reifen), die nicht vollständig in eine Verpackung aus Wellpappe eingeschlossen sind
  • Seit dem 6. August 2018: Jedes Paket, dessen längste Seite 100 cm oder die zweitlängste Seite 76 cm übersteigt
  • Alle Pakete, deren Gewicht mehr als 32 kg beträgt
  • Jedes Paket in einer Sendung, dessen durchschnittliches Paketgewicht größer als 32 kg ist und in der das Gewicht für jedes Paket im Herkunftsdokument oder dem verwendeten automatisierten UPS Versandsystem nicht angegeben ist

UPS behält sich auch das Recht vor, die Gebühr für zusätzliche Handhabung für jedes Paket, welches nach dem Ermessen von UPS zusätzliche Handhabung erfordert, in Rechnung zu stellen. Unter Berücksichtigung der zusätzlichen Handhabung unsererseits und potenzieller daraus resultierender Verzögerungen bei der Bearbeitung dieser Sendungen spricht UPS keine Geld-zurück-Garantie für diese Sendungen aus UPS erstattet die Versandgebühren daher nicht, wenn Sendungen, die zusätzlicher Handhabung bedürfen, nicht zum für solche Sendungen üblichen Zeitpunkt zugestellt werden.