Bundeskartellamt: Die Auswirkungen enger Preisparitätsklauseln im Online-Vertrieb von Hotel-Buchungsportalen

Das Bundeskartellamt hat in der Schriftenreihe „Wettbewerb und Verbraucherschutz in der digitalen Wirtschaft“ einen Beitrag zum Thema „Die Auswirkungen enger Preisparitätsklauseln im Online-Vertrieb – Ermittlungsergebnisse aus dem Booking-Verfahren des Bundeskartellamtes“ veröffentlicht.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Sogenannte Preisparitätsklauseln sind eine häufige Internetvertriebsbeschränkung. Im Verfahren gegen Booking.com hat sich das Bundeskartellamt mit der Frage befasst, inwieweit solche Klauseln sowohl den Wettbewerb zwischen den Hotelbuchungsportalen als auch den Wettbewerb zwischen den Hotels selbst beschränken. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die konkreten Auswirkungen der Preisparitätsklauseln und stellt u.a. die durch umfangreiche Ermittlungen gewonnenen Erkenntnisse zum Preissetzungsverhalten der Hotels sowie zum Verhalten der Verbraucher bei Hotelbuchungen dar.“

Insbesondere geben die Ermittlungen einen bislang einmaligen Einblick in die quantitative Bedeutung von möglichen Trittbrettfahrereffekten, die häufig zur Rechtfertigung solcher Klauseln behauptet werden.

Nachdem die Untersagungsentscheidung des Bundeskartellamtes gegen Booking vom Oberlandesgericht Düsseldorf in erster Instanz aufgehoben wurde, hat der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich die Rechtsbeschwerde des Amtes gegen die Entscheidung des OLG zugelassen. Das gerichtliche Verfahren dauert noch fort, so dass das Vorliegen eines Rechtsverstoßes von Booking.com weiterhin offen ist. In dem vorliegenden Beitrag wird ausschließlich die Sichtweise des Amtes auf die Ermittlungsergebnisse und die aus ihnen zu ziehenden Schlussfolgerungen und Wertungen zugrunde gelegt.

Frank