Urteil zum Verkauf von Promo-CDs erneut bestätigt

Zwei Jahre nachdem ein amerikanischer eBay-Händler vor dem US District Court(Bezirksgericht)einen Rechtsstreit um den Verkauf von Promo-CDs, die aus einem Second-Hand-Store stammten gewonnen hat, wurde das Urteil von 2008 nun von einem Berufungsgericht Anfang Januar 2011 erneut bestätigt.

Der Fall des eBay-Händlers Troy Augusto, der angeklagt wurde, weil er Promo-CDs auf dem Online-Marktplatz eBay verkauft hatte, geht seit dem September 2007 durch die Presse. Die Universal Music Group (UMG) hatte Anklage erhoben, weil Augusto bei eBay in 26 Auktionen Promotion-CDs angeboten hatte. Die CDs trugen eine entsprechende Markierung mit dem Hinweis, dass sie Eigentum Universals seien und nicht weiterverkauft werden dürften.

Die Richter urteilten im neuerlichen Urteil, dass die verkauften CDs kein speziell geordertes Material darstelle. Sie könnten eher als ein Geschenk angesehen werden. Das entspricht der bereits im Jahr 2008 getroffenen Entscheidung der Richter. Der Universal Music Group bleibt nun noch die Möglichkeit den Fall vor den US Supreme Court (Bundesgericht) zu bringen

Unterstützt  wurde Augusto auch dieses Mal durch die Electronic Frontier Foundation (EFF).Die EFF ist eine nichtstaatliche Organisation, die sich mit den Bürgerrechten im Internet beschäftigt.

Corynne McSherry, bei der EFF zuständige Direktorin für geistiges Eigentum erklärte:

„Diese Entscheidung befreit Werbe-CDs von jeglichem Schatten einer Urheberrechtsverletzung, was eine gute Nachricht für Musikfans darstellt. Jedoch hat das Urteil eine noch sehr viel größere Bedeutung. Das Gericht hat die Argumentation[von UMG] abgewiesen, wonach es genüge, einfach einen Hinweis an einem geschützten Werk anzubringen, um dem Weiterverkauf zuvorzukommen. Späteren Besitzern gibt das Urteil Schutz vor Urheberrechtsansprüchen, gleich, ob sie für das Werk bezahlt haben oder nicht.“

Die US-amerikanische Entscheidung basiert in erster Linie auf der First Sale Doctrin, die in Deutschland etwa dem Erschöpfungsgrundsatz entspricht und besagt, dass eine Kontrolle des Rechteinhabers über die Verbreitung einer Reproduktion nur so lange gilt, bis sie einmal gesetzmäßig verbreitet wurde.

eBay Deutschland weist in seinen Grundsätzen darauf hin, dass „es verboten ist, Promo-CDs, die nicht zum Verkauf im freien Handeln vorgesehen sind, insbesondere vor dem offiziellen Veröffentlichungsdatum anzubieten“.

eBay Großbritannien mahnt die Händler zur Vorsicht beim Verkauf von Promo-CDs:

„Die britischen eBay-Regeln verbieten nicht grundsätzlich den Verkauf von verkaufsfördernden Artikeln, doch sollte man sich als Händler bewusst machen, dass viele Rechteinhaber das Anbieten dieser Artikel als Verletzung des Copyrights ansehen…“