Amerikanische eBay-Händler klagen gegen eBay

Mehrere eBay-Verkäufer reichten letzte Woche eine Kartellklage gegen eBay ein. Bestandteil der Klage ist die im Jahr 2008 eingeführte detaillierte Verkäuferbewertung (DSR) und die darauf errichtete Feedback-Politik. In der Klageschrift behaupten die 5 Verkäufer, dass eBays DSR-Politik die Konkurrenz zwischen Verkäufern innerhalb des Online-Marktplatzes zum Finanzvorteil von eBay eindämmt sowie „die Möglichkeit kleinerer Versteigerungs-Händler untergräbt, sich mit den größeren Verkäufern zu messen.“

Folgende Klagepunkte umfasst das Dossier:

  • eBays „5-Sterne-System“ sei irreführend, da Käufer 3 Sterne als Durchschnitt ansähen und 4 Sterne als gut, doch eBay verlangt ein Mittel von 4,3 um ungehindert Handel auf eBay betreiben zu können.
  • eBays DSR-Politik gestattet böswilligen Mitbewerben künstlich eine individuelle Händler-Bewertung herabzusetzen, und das auch noch anonym.
  • Durch die DSR-Politik sind die Händler ungeschützt willkürlicher Feedback-Erpressung ausgesetzt, denn es reichen einige wenige negative Bewertungen aus um den Geschäftswert eines Händlers zu zerstören. Durch die negativen Beurteilungen werden den Händler-Accounts starke Beschränkungen auferlegt.
  • Die Wiederherstellung des DSR-Ratings ist fast unmöglich.
  • Die verschiedenen Unterkategorien in den detaillierten Händlerbewertungen sind für kleine eBay-Verkäufer hinderlich.
  • Die DSR-Politik eBays zerstört das Business und den Lebensunterhalt vieler kleiner, gut etablierter eBay-Auktionshändler.

Details zu den einzelnen Händler findet man bei Ina Steiner auf AuctionBytes.