Negative eBay-Bewertungen müssen vom Verkäufer akzeptiert werden

Bekommt ein Verkäufer im Internet-Auktionshaus eBay eine schlechte Bewertung, so muss er diese akzeptieren. Das geht aus einem am Montag, den 13. Dezember 2010 veröffentlichten Urteil (142 C 18225/09 vom 16.12.2009) des Amtsgerichts München hervor. „Dieses System dient dazu, sich über den normalerweise unbekannten Geschäftspartner eine Meinung zu bilden. Vor diesem Hintergrund müssen auch negative Bewertungen hingenommen werden“, so die Begründung der Richter. Sonderfälle sind jedoch unwahre Behauptungen, Schmähkritik oder gar Beleidigungen.

Geklagt hatte ein Mann, der sich gegen die schlechte Bewertung eines Kunden zur Wehr setzen wollte. Das Gericht wies jetzt die Klage ab. Zum Hintergrund des Falls: Im Juni 2009 hatte der Kläger zum Preis von 461 Euro ein gebrauchtes Notebook zum Kauf angeboten. Er nutzte dabei ein eBay-Konto, das ihn als gewerblichen Verkäufer auswies. In der Artikelbeschreibung gab er aber an, das Gerät aus seinem Privatbesitz und darum als privater Anbieter verkaufen zu wollen. Der potentielle Käufer fragte per E-Mail nach Adresse und Telefonnummer des Händlers und bat darum, das Notebook persönlich abholen zu können. Die Zahlung wollte der Kunde über einen Treuhandservice abwickeln. Das lehnte der Verkäufer ab und bestand auf eine der bei eBay gängigen Zahlungsarten per Überweisung oder über das Online-Bezahlsystem PayPal. Gleichzeitig schrieb der Verkäufer in seiner E-Mail, dass er bei Abgabe einer negativen Bewertung durch den Käufer einen Rechtsanwalt einschalten werde. Daraufhin gab der Käufer eine negative Bewertung dahingehend ab, dass der Verkäufer gleich mit Anwalt drohe und trotz seines eBay-Status „gewerblicher Händler“ nur privat verkaufen wolle.

Vor dem Amtsgericht München wollte der Verkäufer nun durchsetzen, dass der negative Eintrag gelöscht wird. Die Richter kamen, nach Einblick in den E-Mail-Schriftverkehr zu dem Schluss, dass die abgegebene Bewertung des Beklagten nicht anzufechten oder zu beanstanden sei. Das Urteil ist rechtskräftig.