EuGH: eBay haftet nicht grundsätzlich für Markenrechtsverstöße

Der EuGH wird wohl pro eBay entscheiden

Im Streit zwischen L’Oréal und eBay scheint der Kosmetikkonzern den Kürzeren zu ziehen. Nach der dieser Woche vorgelegten Stellungnahme des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Niilo Jääskinen, ist der Online-Marktplatz eBay nicht grundsätzlich für Markenrechtsverstöße zur Rechenschaft zu ziehen, die Händler auf seinen Seiten begehen.

Hat der Betreiber der Plattform, in diesem Fall eBay, allerdings Kenntnis von derartigen Vergehen und reagiert nicht dahingehend, diese Fehltritte künftig zu verhindern, kann er nach Ansicht des Generalanwalts dafür haftbar gemacht werden. Ein Urteil des Gerichts steht noch aus. In den meisten Fälle richtet sich der EuGH in Luxemburg allerdings nach der Einschätzung des Generalanwalts (AZ: C-324/09).

Der Kosmetikkonzern hatte eBay in mehreren Ländern, unter anderem in Großbritannien vorgeworfen, den Handel mit gefälschten Produkten des Kosmetikkonzerns nicht genügend zu verhindern. Neben Fälschungen seien ebenso eigentlich unverkäufliche Produktproben sowie Reimporte auf der Webseite verfügbar. Überdies mache sich eBay dadurch schuldig, dass es beispielsweise bei Suchmaschinen wie Google Markennamen von L’Oréal als Stichwörter kaufe, durch die Verbraucher dann zu den angebotenen Plagiaten weitergeleitet würden.

Den Kauf von Marken-Stichwörtern beurteilt Generalanwalt Niilo Jääskinen anders. Zwar habe L’Oréal grundsätzlich das Recht, gegen den Verkauf unverpackter Produkte, Proben und Reimporten in Europa vorzugehen, der Kauf von Marken-Stichworten, die Internet-User bei Suchmaschinen an möglicherweise gefälschte eBay-Angebote weiterleiteten, stelle an sich jedoch keinen Straftatbestand dar.

Beweggrund für das Verfahren am EuGH ist eine Anfrage aus Großbritannien, wo eBay ebenfalls geklagt hatte. Der Londoner High Court wandte sich daraufhin an den Europäischen Gerichtshof. Er sollte grundsätzlich klären, was von einem Betreiber eines Online-Marktplatzes verlangt werden kann, um Markenrechtsverstöße durch seine User zu verhindern.