EU verhängt erstmals Sanktionen als Reaktion auf Cyberangriffe

Der Rat hat heute beschlossen, restriktive Maßnahmen gegen sechs Personen und drei Einrichtungen zu verhängen, die für verschiedene Cyberangriffe verantwortlich sind oder daran beteiligt waren. Dazu gehören der versuchte Cyberangriff auf die OVCW (Organisation für das Verbot chemischer Waffen) sowie die als „WannaCry“, „NotPetya“ und „Operation Cloud Hopper“ bekannten Angriffe.

Die Sanktionen bestehen unter anderem in einem Reiseverbot und im Einfrieren von Vermögenswerten. Darüber hinaus ist es Personen und Einrichtungen aus der EU verboten, den gelisteten Personen und Einrichtungen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.

Sanktionen sind eine der Optionen, die das EU-Instrumentarium für die Cyberdiplomatie bietet, um gegen die Union oder ihre Mitgliedstaaten gerichtete böswillige Cyberaktivitäten zu verhindern, davon abzuschrecken und darauf zu reagieren. Heute hat die EU dieses Instrument zum ersten Mal genutzt. Der Rechtsrahmen für gezielte restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe wurde im Mai 2019 angenommen und vor kurzem erneuert.

Hintergrundinformationen

In den letzten Jahren hat die EU ihre Widerstandsfähigkeit gegen Cyberbedrohungen und böswillige Cyberaktivitäten verstärkt und gelernt, diese zu verhindern, davon abzuschrecken und darauf reagieren, um die Sicherheit und die Interessen Europas zu schützen.

Im Juni 2017 hat sich die EU durch die Festlegung eines Rahmens für eine gemeinsame diplomatische Reaktion der EU auf böswillige Cyberaktivitäten („Instrumentarium für die Cyberdiplomatie“) noch besser gewappnet. Dieser Rahmen ermöglicht es der EU und ihren Mitgliedstaaten, alle GASP-Maßnahmen, erforderlichenfalls auch restriktive Maßnahmen, einzusetzen, um böswillige Cyberaktivitäten, die sich gegen die Integrität und die Sicherheit der EU und ihrer Mitgliedstaaten richten, zu verhindern, davon abzuschrecken und darauf zu reagieren.

Gezielte restriktive Maßnahmen haben eine abschreckende Wirkung und sind von der Feststellung der Verantwortung eines Drittstaats zu unterscheiden.

Die EU setzt sich weiterhin für einen globalen, offenen, stabilen, friedlichen und sicheren Cyberraum ein und bekräftigt daher, dass die internationale Zusammenarbeit verstärkt werden muss, um die auf Regeln beruhende Ordnung in diesem Bereich zu fördern.

EU Kommission