Bundesnetzagentur ermöglicht Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung an Telefonkunden

Die Bundesnetzagentur hat heute Maßnahmen beschlossen, damit die Mehrwertsteuersenkung bei den Preisen für Anrufe bei 0180er Rufnummern für Service-Dienste und 0137er Rufnummern für Massenverkehrsdienste an die Kunden weitergegeben werden kann.

“Die Entlastung der Verbraucher durch die Senkung der Mehrwertsteuer kann jetzt im Telekommunikationsmarkt vollumfänglich vorgenommen werden,” sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Senkung der Preise kann erfolgen

Damit die Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung auch bei den Preisen für Anrufe bei 0180er Rufnummern für Service-Dienste und 0137er Rufnummern für Massenverkehrsdienste möglich ist, hat die Bundesnetzagentur entschieden, ein Abweichen von den markteinheitlich regulierten Festnetz-Endkundenpreisen zu erlauben.

Hintergrund Service- und Massenverkehrsrufnummern

0180er Rufnummern dürfen ausschließlich für die Erbringung von Service-Diensten genutzt werden. Klassisches Einsatzfeld dieser Nummern sind Hotlines. Für Service-Dienste sind abhängig von der ersten Ziffer nach der Ziffernfolge 0180 Preise zwischen 3,9 und 14 Cent/Minute bzw. von 6 oder 20 Cent pro Anruf aus dem Festnetz und von maximal 42 Cent/Minute bzw. maximal 60 Cent pro Anruf aus dem Mobilfunknetz festgelegt.

(0)137er Rufnummern für Massenverkehrsdienste dürfen ausschließlich für die Erbringung von Diensten genutzt werden, die durch ein hohes Verkehrsaufkommen in kurzen Zeitintervallen charakterisiert sind. Beispiele sind die Möglichkeiten der Stimmabgabe oder der Meldung für die Teilnahme an einem Gewinnspiel. Für den Anruf von Massenverkehrsdiensten aus dem Festnetz hat die Bundesnetzagentur abhängig von der ersten Ziffer nach der Ziffernfolge 0137 einen Preis von 14 Cent/Minute bzw. zwischen 14 Cent und 1 Euro pro Anruf festgelegt.

Der Wortlaut der Erlaubnis ist unter www.bundesnetzagentur.de/mwst-absenkung veröffentlicht.