Fördermittel vom Staat: Mit Rat und Tat in die berufliche Selbständigkeit

Deutschland entwickelt sich während der vergangenen Jahre immer mehr zum Gründerstaat. Alleine im Jahre 2009 haben rund 872.000 Menschen eine selbständige Tätigkeit aufgenommen und damit nicht nur den Arbeitsmarkt entlastet sondern auch wichtige Impulse für die Volkswirtschaft erbracht. Für viele der Gründer stellt der Start einer selbständigen Existenz einen Ausweg aus der bereits eingetretenen oder drohenden Arbeitslosigkeit dar. Während hier mit sehr viel Engagement, Fleiß und Motivation vorgegangen wird, fehlt es in vielen Fällen an zwei grundlegenden Dingen: Zum einen bedingt die Gründung des eigenen Unternehmens viel fundiertes Fachwissen. Zum anderen erhöht die Ausstattung des jungen Unternehmens mit ausreichendem Gründungskapital die Chancen, langfristig am Markt zu überleben. Der Staat unterstützt die Gründungsaktivitäten seiner Bürger und stellt zum einen staatliche Fördermittel und zum anderen zahlreiche Informations- und Weiterbildungsprogramme zur Verfügung. Viele angehende Unternehmer nutzen diese Möglichkeiten allerdings nicht. Dies geschieht teilweise aus Unkenntnis und teilweise aus einer Abneigung gegen den vermuteten Aufwand der Beantragung der jeweiligen Programme und Fördermittel zur Existenzgründung. Unabhängige Studien kommen allerdings übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass mangelnde Kenntnisse über Gründung und Unternehmensführung sowie eine schlechte Ausstattung mit Kapital die Hauptgründe für das Scheitern junger Unternehmen in Deutschland sind.

Vor diesem Hintergrund sollte sich jeder angehende Unternehmer vor der Gründungsphase umfassend darüber informieren, welche Fördermittel und Informationsangebote für ihn sinnvoll und erreichbar sind. Mit den beiden Programmen Gründungszuschuss und Einstiegsgeld stellt der Staat vorrangig Menschen mit ALG-I oder ALG-II Anspruch Fördermittel zur Verfügung, die dabei helfen sollen, die erste Zeit nach der Gründung finanziell zu überstehen. ALG-I Empfänger, die mindestens noch einen Leistungsanspruch von 90 Tagen vorweisen können haben die Möglichkeit, eine Fortzahlung des ALG-I für weitere nein Monate zu beantragen. Darüber hinaus stellt der Staat einen pauschalen Betrag in Höhe von monatlich 300,00 Euro zur Verfügung, der die Deckung der anfallenden Sozialkosten erleichtern soll. Die Sozialkostenpauschale kann dabei sogar auf einen Gesamtzeitraum von bis zu 15 Monaten gezahlt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Mit dem Einstiegsgeld stellt der Staat dagegen auch ALG-II Empfängern Fördermittel zur Verfügung, die den Start in die berufliche Selbständigkeit deutlich erleichtern. Neben einer monatlichen Unterstützung über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten können hier sogar einmalige Fördermittel zur Anschaffung von Sachwerten von bis zu 5.000,00 Euro beantragt werden.

Um angehende Unternehmer und Gründer umfassend über Ihre Ansprüche auf staatliche Fördermittel zu informieren, bietet das Online-Magazin Auktionsideen, welches regelmäßig Tipps zum Geld verdienen im Internet liefert, in seiner aktuellen Ausgabe (Nr. 85, November 2010) eine Titelstory an, die umfassend über die staatlichen Förderprogramme aufklärt. Hierbei werden sowohl finanzielle Hilfen als auch Informationsangebote und Förderkredite detailliert behandelt. Der Leser erfährt hierbei nicht nur, welche Fördermittel ihm zur Verfügung stehen sondern auch, wie diese beantragt werden und welche Voraussetzungen jeweils gelten. Das Magazin hat sich dabei vorrangig auf Programme konzentriert die bundesweit zur Verfügung stehen und die auch von angehenden Online-Händlern genutzt werden können. Mit der Ausschöpfung der bestehenden Angebote und Fördermittel können angehende Unternehmer ihre Chancen am Markt langfristig zu überleben deutlich steigern. Wer die bestehenden Programme nicht in Anspruch nimmt, der riskiert ein frühzeitiges Ende seiner selbständigen Laufbahn und verschenkt wertvolle Chancen, die speziell zur Förderung der deutschen Gründerszene installiert wurden.

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