Vereinfachtes Vorgehen beim Käuferschutz: nun von eBay bei Bezahlung mit PayPal

eBay führt zum 16. November 2010 den eBay-Käuferschutz bei Bezahlung mit PayPal ein. Pünktlich zum Weihnachtsshopping bietet dieser Käuferschutz den Kunden ein wesentlich vereinfachtes Vorgehen, falls es beim Kauf zu Problemen mit dem Verkäufer kommt. Kunden können sich nun direkt bei eBay melden und Käuferschutz für mit PayPal bezahlte Artikel beantragen.

Der eBay-Käuferschutz bei Bezahlung mit PayPal sichert den Käufer ab, wenn er einen Artikel mit PayPal bezahlt hat, der Verkäufer den Artikel jedoch nicht liefert oder aber der gelieferte Artikel beträchtlich von der Artikelbeschreibung abweicht. PayPal erstattet dann den Kaufpreis einschließlich der ursprünglichen Versandkosten in unbegrenzter Höhe, ganz ohne jeglichen Selbstbehalt.

Generell empfiehlt eBay seinen Käufern, sich bei Schwierigkeiten zuallererst an den Verkäufer zu wenden, um gemeinsam nach einer Lösung des Problems zu suchen. Dazu sollte der Käufer die Seite „Probleme klären“ nutzen, damit der Kundenservice einen Nachweis über die Kontaktaufnahme vorliegen hat. Sollte es zu keiner Einigung kommen, kontaktiert eBay den Händler, um das Problem zu lösen und entscheidet über das weitere Vorgehen. Hat der Käufer mit PayPal bezahlt, ist er automatisch über den eBay-Käuferschutz abgesichert.

Dr. Stephan Zoll, Geschäftsführer eBay in Deutschland: „Mit dem eBay-Käuferschutz bei Bezahlung mit PayPal kommen wir dem vielfachen Wunsch unserer Käufer nach, eine noch aktivere Rolle bei der Vermittlung zwischen Käufer und Verkäufer einzunehmen und Prozesse noch einfacher zu gestalten. Käufer sollen wissen, dass eBay für sie da ist.“

Weitere Informationen:

  • Für Käufer: www.ebay.de/coverage/BuyerProtectionForBuyers.html
  • Für Verkäufer: www.ebay.de/resolutioncenter/BuyerProtectionForSellers.html
eBay-Käuferschutz bei Bezahlung mit PayPal