An welche Adresse soll der eBay-Händler die Ware versenden?

Wenn man als eBay-Händler seine Bestellung an den Kunden losschicken möchte, dann aber feststellen muss, dass die Adresse nicht der bei PayPal hinterlegten entspricht, an welche Adresse soll man dann die Ware versenden?

Das passiert eBay-Händlern manchmal und es ist wichtig, dass Händler dann das passende Prozedere verfolgen, denn der eBay-Verkäuferschutz greift nur dann ein. ShipRush Product Manager Rafael Zimberoff forderte eBay in seinem ShipRush-Blog dazu auf, Klarheit und Eindeutigkeit in diese Problematik zu bringen. Zimberoff erklärt, dass es kein alltägliches Problem sei und doch stünden manche Händler dieser Schwierigkeit ab und an gegenüber.

Auf der eBay-Webseite heißt es, dass man entweder an die eBay-Adresse oder die PayPal-Adresse liefern kann und der Verkäuferschutz gewährleistet ist. PayPal hingegen erklärt, dass man nur dann den Verkäuferschutz genießt, wenn man an die von PayPal vorgegebene Adresse versendet.

Eröffnet der Käufer einen Streitfall wird dieser entweder von eBay oder von PayPal behandelt, der Verkäufer weiß aber im Vorfeld nicht, welches der beiden Unternehmen aktiv werden wird.

Auf der eBay-Webseite steht dazu: „Der eBay–Verkäuferschutz deckt Fälle in eBays Lösungs-Prozess ab. Für Streitfälle in PayPals Lösungs-Prozess ist PayPal zuständig. Käufer können nicht in beiden Systemen Streitfälle eröffnen….Einmal  geschlossene Anspruchsanmeldungen können nicht wieder in einem anderem System eröffnet werden.“

In seinem Artikel bittet Zimberoff, dass eBay die Formulierungen auf der PayPal-Webseite neu gestaltet, denn das komplette Durcheinander würde behoben, wenn nur einige Wörter korrigiert würden. Es müsste nur notiert werden, dass der Verkäuferschutz dann besteht, wenn entweder an die eBay- oder die PayPal-Adresse  wird. Fünf bis zehn Wörter zu ändern würden ausreichen, um das Problem zu lösen.