eBay muss Schadensersatz an einen Nutzer zahlen

Das Oberlandesgericht Wien hat am 27.September 2010 in zweiter Instanz bestätigt, dass eBay einem Betrugsopfer 16.643  Euro Schadensersatz zahlen muss (AZ: 1 R 182/10g), da das Unternehmen Warnhinweise ignorierte. Damit wurde durch das OLG Wien das erstinstanzliche Urteil vom Landesgericht St.Pölten bestätigt.

Im Frühjahr dieses Jahres hatte das LG St.Pölten mit einem klaren Entscheid eBay zu Schadenersatz in Höhe von 16.463 Euro verurteilt. Der Richter sah damals eine „an bedingten Vorsatz grenzende grob fahrlässige Verletzung von vertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten“ seitens des Internet-Auktionshauses als erwiesen an.

Im zu verhandelnden Fall ging es um einen Betrüger, der über den Online-Marktplatz eBay Gold verkaufte. Der Kläger wollte im September 2007 bei diesem deutschen Anbieter ein Kilogramm Gold kaufen, hörte jedoch nach einer Vorauszahlung nie wieder etwas von dem Händler. Der Anbieter hatte ein betrügerisches Schneeball-System aufgezogen. Trotz eindeutiger Hinweise und mehrerer Warnungen hatte eBay ihn gewähren lassen. Insgesamt entstand ein Schaden von rund einer Million Euro. Im Nachhinein wurde klar, dass eBay bereits Monate zuvor von Schwierigkeiten mit dem Händler unterrichtet worden war.

eBay ignorierte also die Aktivitäten des betreffenden Händlers trotz der Warnungen, was das OLG Wien in seinem neuerlichen Urteil als erwiesen ansah und eine Berufung von eBay ablehnte. Zu dem Schadenersatz kommen damit noch 1.456,56 Euro an Kosten für das Berufungsverfahren hinzu.

eBay wollte aufgrund der scharfen Formulierungen im erstinstanzlichen Urteil eine Befangenheit des Richters geltend machen, denn dieser hatte den Online-Marktplatz unter anderem in seiner „Trägheit“ mit einer „sowjetischen Bürokratie“ verglichen. Zudem stand in dem Urteil, dass eBay seine Kunden „ins Messer laufen lasse“. Der Befangenheitssenat des Landesgerichts St. Pölten wies diese Vorwürfe jedoch rechtsgültig zurück.

Die eBay-Anwälte hielten das erstinstanzliche Verfahren wegen unrichtiger Beweisführung für mangelhaft und wollten aus diesem Grund das Urteil ändern lassen. Das OLG verneinte die Berufung und erklärt, dass eBay den Hinweisen auf Abweichungen bei dem betrügerischen Händler „nicht ernsthaft und rechtzeitig“ nachgegangen sei. Das OLG bemängelte auch, dass eBay nicht auf die Warnungen eines Sicherheits-Experten reagierte, der längere Zeit mit dem Unternehmen zusammengearbeitet hatte.

Gegen denselben Verkäufer, um den es in St. Pölten ging, wurde auch schon in Deutschland prozessiert. Hier berichtet falle-internet.de, dass eBay damals geltend machte, von keinen Problemen mit dem Verkäufer gewusst zu haben. Das Gericht folgte daraufhin der Argumentation des Unternehmens. Vielleicht wird nun das Verfahren in Österreich auch Auswirkungen auf das deutsche Urteil haben.

Das Urteil der zweiten Instanz kann auf dem Verbraucherschutz-Portal falle-internet.de eingesehen werden.