Zentek startet Portal zur Registrierung von Elektrogeräten

Das Entsorgungsunternehmen Zentek bietet einen neuen Service für Hersteller und Importeure von Elektrogeräten in Deutschland an. Ab sofort können sie die pflichtgemäße Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) online über Zentek vornehmen.  Das neue Angebot zmart Elektro richtet sich vor allem an Hersteller und Importeure, deren Elektrogeräte geringe Gewichte haben. Unter www.zmart24.de können sie ihrer Registrierungspflicht online nachkommen.  Auch die vom Gesetzgeber geforderte, jährlich zu erbringende insolvenzsichere Garantie ist kein Problem mehr, da die Zentek-Lösung von der Stiftung Elektro-Altgeräte Register offiziell anerkannt ist.

Nils Röpke, Sprecher der Geschäftsführung von Zentek, sagt: “Mit dem neuen Angebot auf unserem erfolgreichen zmart-Portal haben wir ein unkompliziertes und kostengünstiges Angebot für Hersteller und Importeure geschaffen. Ganz im Sinne unseres Full-Service-Ansatzes bekommen unsere Kunden nun alle Dienstleistungen aus einer Hand: Registrierung, Entsorgung und eine insolvenzsichere Garantie.”

Einfache Registrierung – transparente Preisstruktur

Die Registrierung über das Online-Tool erfolgt unproblematisch in drei Schritten:  Zunächst werden Markenname, Geräteart und die voraussichtlich pro Jahr anfallenden Mengen in Kilogramm in einer Eingabemaske angegeben. Im nächsten Schritt muss der Neukunde seine Stammdaten hinterlegen; Bestandskunden können auf ihre Daten direkt zugreifen. Das System berechnet daraus unmittelbar ein Angebot. Die Preise sind in Pakete gestaffelt. In einem dritten Schritt wird der Vertrag bestätigt. Dieser muss über einen ausgefüllten Vordruck an Zentek geschickt werden. Zudem erhält der Kunde einen Passwort-geschützten Zugang zur zmart24-Webseite, mit dem er zusätzliche Pakete jederzeit ohne erneute Eingabe seiner Vertragsdaten buchen kann. Die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte oder über den Bezahldienst PayPal. Zentek greift dabei auf die Online-Sicherheitsarchitektur der Kreditkartenunternehmen oder Zahlungsdienstleister zurück – sensible Kontodaten sind daher umfassend technisch geschützt.

Zum Hintergrund: Registrierungspflicht für Hersteller und Importeure von Elektrogeräten

Hersteller und Importeure von Elektrogeräten sind durch das Elektro- und Elektronik-Altgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet, sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung EAR) registrieren zu lassen. Ohne diese Registrierung darf ein Hersteller oder Importeur keine Geräte in Deutschland in Verkehr bringen. Zudem muss eine insolvenzsichere Garantie für die Entsorgung vorgelegt werden. So stellt der Gesetzgeber sicher, dass die Hersteller oder stellvertretend die Importeure ihrer Produktverantwortung für ihre Geräte, insbesondere auch der Verpflichtung zur Verwertung und Entsorgung, nachkommen können.

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