Update zum Käuferschutz auf dem britischen Marktplatz

Der britische Online-Marktplatz hat ein Update zu den eBay und PayPal Käuferschutz-Fällen veröffentlicht. Wie bereits im Juli 2010 berichtet, werden Käuferschutz–Fälle in die Händler-Performance integriert. eBay und PayPal Käuferschutz-Angelegenheiten werden nun ab dem 20. Oktober 2010 als neues Element in die Händler-Performance mit aufgenommen.

Alle Fälle, bei denen eBay den Händler über das Resolution Centre kontaktiert, um  den Verkäufer darüber zu informieren, dass ein Käufer einen Streitfall eröffnet hat, werden in die Berechnung des Händler-Standards mit aufgenommen.

Es wird 2 Arten der Bemessung geben, nach denen der Händler bewertet wird:

  • Käufer-Streitfälle, die aufgrund von nicht erhaltenen Artikel oder falscher/ungenauer Artikelbeschreibung eröffnet werden oder
  • Fälle, die vom Händler nicht gelöst wurden und bei denen entweder eBay oder PayPal, um eine Eskalation zu vermeiden, eingeschritten sind und feststellten, dass der Händler für die Lösung zuständig wäre.

eBay und PayPal werden die Fälle auch darauf hin untersuchen, ob der Käufer missbräuchlich gehandelt hat. Wenn ja wird ihr Fall zugunsten des Händlers geschlossen.

Bevor ein Streitfall als eröffnet gilt, werden nachfolgende Kontrollen durchgeführt:

  • Bezahlstatus,
  • Ob eine komplette Rückzahlung via PayPal stattgefunden hat,
  • Ob der Käufer versucht den Händler zu kontaktieren,
  • Ob der Streitfall bereits für die gleiche Transaktion angemeldet wurde,
  • ob ein Kreditkarten-Ausgleich über PayPal erfolgt ist,
  • bei nicht erhaltener Ware, ob genügend Zeit vergangen ist seit dem Abschluss der Zahlung.

Mehr Informationen in den Seller News Juni 2010.