Aufgepasst vor Scheckbetrug beim Onlineverkauf

Wie brennessel.com aufgrund von Informationen der Polizei Neuburg berichtet, versuchte ein eBay-Käufer mit einer leider durchaus bekannten Betrugsmasche einen Händler zu schädigen.

Der Opfer hatte seinen Vespa-Roller bei eBay zum Verkauf angeboten. Aus Nordirland meldete sich ein Kaufinteressent und es wurde ein Verkaufspreis von 2.900 Euro ausgehandelt. Der mutmaßliche irische Kunde schickte dem eBay-Händler einen Scheck, der auf 7.300 britische Pfund, umgerechnet etwa 8.400 Euro, ausgestellt war.

Glücklicherweise teilte der eBay-Händler dem angeblichen Käufer mit, dass er auf keinen Fall diesen oder überhaupt einen Scheck akzeptieren werde. Der Kaufinteressent reagierte darauf nicht und war inzwischen auch nicht mehr erreichbar.

Der Kaufinteressent hatte also einen (gefälschten) Scheck mit einer höheren Summe an das Opfer verschickt. Oft behaupten die Käufer dann sich im Betrag ausversehen vertan zu haben und bitten die Verkäufer dann, den Differenzbetrag zurück zu überweisen. Kommt der Verkäufer der Bitte dann nach, hebt der angebliche Kaufinteressent das Geld sofort ab und ist anschließend nicht mehr auffindbar, da die Angaben zur Person meist falsch sind. In der Regel halten nämlich die Schecks einer ersten Kontrolle von Seiten der Bank stand. Platzt der Scheck dann später doch noch, so muss der Händler für den Schaden aufkommen.

Mit ein bisschen klarem Menschenverstand sollten solche Betrugsversuche eigentlich schnell aus der Welt geschafft sein. Denn, wer stellt schon einen höheren Betrag auf dem Scheck aus, als die eigentlich ausgemachte Verkaufssumme beträgt?