eBay nimmt Änderungen beim Datenschutz vor

eBay Deutschland informiert mit nachfolgender Mitteilung über Neuerungen und Verbesserungen, die im Bereich des Datenschutzes vorgenommen werden. Der verlässliche Umgang mit den Daten der eBay-Nutzer ist für das Unternehmen eBay von größter Wichtigkeit. Vor diesem Hintergrund aktualisiert eBay seine Datenschutzerklärung zum 1. November 2010 und führt weltweit in allen eBay-Unternehmen interne Regelungen ein, mittels derer eBay sich verbindlich verpflichtet, Datenschutz auf dem Niveau der europäischen Datenschutz-Richtlinie zu gewährleisten (sogenannte „Binding Corporate Rules“).

Als Betreiber des globalen Marktplatzes beobachtet eBay zunehmend mehr grenzüberschreitenden Handel, sowohl innerhalb der Europäischen Union, als auch weltweit. So macht zum Beispiel ein günstiger Wechselkurs des Euro zum US-Dollar oder zum britischen Pfund Einkäufe in Großbritannien oder den USA oft sehr attraktiv. Die Aktualisierung der Datenschutzrichtlinie dient daher vor allem der Harmonisierung der Datenschutzrichtlinien der 43 internationalen Märkte.

eBay vereinheitlicht seine Datenschutzerklärungen, um auf diese Weise weltweit ein einheitliches und gleich hohes Datenschutzniveau nach europäischen Standards zu gewährleisten. Dazu hat eBay „Binding Corporate Rules“ eingeführt, die im Herbst 2009 von der Luxemburger Datenschutzaufsichtsbehörde (CNPD) geprüft und akzeptiert worden sind. Die Datenschutzbehörden der weiteren 13 EU-Mitgliedsstaaten, in denen eBay Marktplätze betreibt, haben sich der Einschätzung der CNPD im Rahmen eines gegenseitigen Anerkennungsverfahrens angeschlossen. Das bedeutet, dass die 14 EU-Mitgliedsstaaten, in denen eBay aktiv ist, die Datenschutzregeln und -standards von eBay akzeptiert haben. Im Gegensatz zum „Safe Harbor Programm der USA“ sind die Corporate Binding Rules in ihrem Geltungsbereich nicht auf die USA beschränkt, sondern gelten weltweit verbindlich für alle eBay-Unternehmen.

Bisher waren die eBay International AG mit Sitz in der Schweiz und die eBay Europe S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg die gemeinsam verantwortliche Stelle für die Daten der eBay-User im Sinne des Datenschutzrechts. Zur Vereinfachung wird zukünftig ausschließlich die eBay Europe S.à r.l. zuständig sein, mit der die eBay-Mitglieder auch bereits heute das Vertragsverhältnis haben. Hierdurch wird der Luxemburger Datenschutzbeauftragte die für eBay alleinige zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde mit einem einheitlichen Datenschutzrechtsrahmen für die eBay-Nutzer innerhalb der Europäischen Union.

eBay erklärt hierzu: „Selbstverständlich haben wir diese Änderungen und die neue Datenschutzerklärung vorab mit dem Luxemburger Datenschutzbeauftragen abgestimmt.

Die geänderte Datenschutzerklärung wird zum 1. November 2010 in Kraft treten.

Sollten Sie eBay zu den geänderten Datenschutzbestimmungen nicht mehr nutzen wollen, können Sie der neuen Datenschutzerklärung bis spätestens 31. Oktober 2010 widersprechen und Ihr Mitgliedskonto bei eBay schließen. Sollten Sie eBay ab dem 01.11.2010 weiterhin nutzen, gilt die neue Datenschutzerklärung als akzeptiert.“

Informationen zur neuen Datenschutzerklärung gibt es hier.

Unter “eBay Bindung Corporate Rules“ alles zu der Vereinheitlichung der Datenschutzerklärung und hier alles zu Fragen&Antworten.