Hamburger Verbraucherschützer mahnen Amazon ab

Die Verbraucherzentrale Hamburg mahnt Amazon wegen fehlender Angaben von Zusatzstoffen (wie Geschmacksverstärker, Farb- oder Konservierungsstoffen) im Internet-Nahrungsmittelangebot ab, das berichtet unter anderem das Hamburger Abendblatt. Das ist bereits das zweite Mal innerhalb kürzester Zeit, dass deutliche Kritik an Amazons Lebensmittel-Onlineshop in Deutschland laut wird.

Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg erklärt hierzu: „Die Abmahnung bezieht sich auf 12 exemplarisch aus dem Sortiment ausgewählte Produkte. Bis zum 21. September hat Amazon Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Kennzeichnung zu überarbeiten“. Sonst droht die Verbraucherzentrale mit einer Klage. „Wer mit viel Tamtam den Online-Handel für Lebensmittel startet, sollte zumindest das Einmaleins der Kennzeichnung beherrschen“, fährt Valet fort.

Mittlerweile gehen bei der Verbraucherzentrale Hamburg auch Beschwerden von Kunden über Amazon ein. Glutenhaltige Lebensmittel wie die Weizenart Kamut werden fälschlich als glutenfrei beworben. Ein Kennzeichnungsfehler, der für an Zöliakie erkrankte Menschen schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben kann [Zöliakie ist eine chronische Erkrankung der Dünndarmschleimhaut auf Grund einer Überempfindlichkeit gegen Bestandteile von Gluten, das in vielen Getreidesorten vorkommende Klebereiweiß]. Auch über die mangelhafte Kühlung von Frischeprodukten liegen Beschwerden vor.

„Wir fordern Amazon auf, die Schwachstellen unverzüglich zu beseitigen“, forderte Valet. Die Kennzeichnungspflicht von Lebensmittelzusatzstoffen ist für Online-Händler unabdingbar und sie haben den Gehalt an Zusatzstoffen in Lebensmitteln kenntlich zu machen, vgl. § 9 VI Nr. 4 der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV).