eBay Großbritannien bittet um Klarstellung des Händler-Status
Der Online-Marktplatz eBay hat in Großbritannien schon im März 2008 seine Nutzer, aus deren Anmeldung nicht ersichtlich war, ob es sich um Privat-Verkäufer oder gewerblich Händler handelte per Mail angeschrieben. eBay UK bat darum bis zu m30. April 2008 klarzustellen, ob die User als Privatverkäufer oder gewerbliche Händler auf eBay tätig sind. eBay erklärte weiterhin, dass der Nutzer bei nicht definierten Accounts keine Einstellungen mehr vornehmen darf.
Jetzt machte der britische Online-Marktplatz erneut darauf aufmerksam, dass man sich als eBay-Händler klar definieren soll und im Falle der gewerblichen Tätigkeit eine Anmeldung als professioneller Händler unumgänglich ist, wenn dies nicht bereits geschehen ist.
Hintergrund ist das am 26. Mai 2008 in Kraft getretene “Consumer Protection from Unfair Trading Regulations�-Gesetz, das sicherstellen soll, dass Händler ihre Kunden aufrichtig und ehrlich „bedienen“. Es ist in Großbritannien für einen gewerblichen Händler eine strafbare Handlung seinen Status zu verschweigen.
Details zu diesem Gesetz findet man unter eBay.co.uk – the law and policies. Die gleichen Regeln gelten für die gewerblichen Händler auf dem irischen Marktplatz.
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