eBay: Angabe des Artikelzustands erforderlich
Ab dem 27. Juli 2010 müssen neue, wiedereingestellte oder überarbeitete Angebote in einigen Kategorien mit der Angabe des Artikelzustands eingestellt werden. „Gültig bis auf Widerruf“-Angebote sind von dieser Änderung noch nicht betroffen. Es sollten allerdings auch diese Angebote überarbeitet werden, da auch für diese Angebote die Angabe des Artikelzustands ab nächstem Jahr verpflichtend wird.
Ab dem 27. Juli 2010 werden neue, wiedereingestellte oder überarbeitete Angebote in einigen Kategorien beim Einstellen solange blockiert, bis der Artikelzustand für diese Angebote angegeben wurde.
Voransicht für die neuen Werte pro Kategorie aufrufen
Tipp
Passen Sie den Artikelzustand mit dem neuen Tool zum gebündelten Bearbeiten an. Das bietet viele praktische, neue Überarbeitungsfunktionen und ist seit dem 10. Juli für alle Verkäufer als Betaversion verfügbar.
Mehr über das neue Tool zum gebündelten Bearbeiten
Hinweis
Das Aktualisieren des Artikelzustands, z.B. das Ändern von „Neu“ in „Neu mit Etikett“, wirkt sich nicht negativ auf die Verkaufshistorie oder die Platzierung in den Suchergebnissen aus.
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