Anwalt und Notar zocken eBay-Händler ab

Ein Anwalt (47) und ein Notar, 63 Jahre alt, haben arglose eBay-Händler abgezockt und dabei über 35.000 Euro Abmahnkosten eingenommen. Jetzt wurden beide Juristen verurteilt, so  DerWesten.de. Im Juni 2008 standen unerwartet Ermittler mit Durchsuchungsbeschluss in einer großen Rechtsanwalts-Kanzlei in der Hagener City und durchsuchten hier die Büros der Kanzlei.

Ins Fadenkreuz von Dr. H.S., einem Staatsanwalt mit enormer Genauigkeit, geriet rasch ein einziger Rechtsanwalt der Großkanzlei, der im Zeitraum von nur 3 Monaten 28 Wettbewerbsverstöße kostenpflichtig abgemahnt hatte. Bei den Abgemahnten handelte es sich ausschließlich um eBay-Verkäufer, denen bei Auktionen im Internet Fehler unterlaufen waren.

Wie schon so oft stand auch hier die Widerrufsbelehrung im Fokus des Anwalts. Der irrtümliche Hinweis „Rückgabe innerhalb nur von 4 Wochen“ (anstelle „innerhalb eines Monats“) reichte aus und schon wurden die eBay-Händler vom Anwalt zur Kasse gebeten.

Von Ende November 2007 bis Anfang Februar 2008 nahm der Jurist etwa 35.000 Euro durch diese Abmahnungen ein. Der Rechtsanwalt brauchte aber, um überhaupt tätig werden zu können, Mandanten, die er als „Opfer“ der eBay-Händler vorbringen konnte. Dazu bediente er sich eines Paares aus Fröndenberg, das auf dem Online-Marktplatz eBay einen Handel mit Textilien betrieb. Die Eheleute, die dann auch offiziell als „Kläger“ auftraten, waren an dem kriminellen Geschäftsmodell beteiligt und bekamen 50% von den ergaunerten Abmahngebühren. Dazu stellte ein eigens erfundenes „Beratungsbüro für Dienstleistungen“ die Scheinrechnungen aus. Selbst vor dem Landgericht Bochum log der Hagener Anwalt, „dass eine Gebührenteilung nicht stattfinde“ (Az. 12 O 80/08).

Als dann immer mehr betrogene Opfer die Großkanzlei angriffen, endete der Abmahnterror dort schlagartig. Fast zur selben Zeit übernahm ein bekannter Notar das kriminelle System. Er machte mit dem Fröndenberger Paar zu gleichen Bedingungen weiter. Der Notar verschickte insgesamt 74 Abmahnungen an eBay-Händler. 29 Mal wurde abkassiert – 11 Mal mit den Eheleuten geteilt, die dadurch 3.600 Euro mehr in ihrer Kasse hatten. Auch der Notar log frech: Vor dem Hagener Landgericht bestritt er eine Gebührenabsprache (Az. 8 O 133/08).

Für den Notar kann es nun brenzlig werden: Er akzeptierte einen Strafbefehl über 12.000 Euro. 120 Tagessätze besagen „vorbestraft“, womit er sein Notariat verlieren dürfte. Der 47–jährige Anwalt ist aus der Kanzlei ausgeschieden. Er bekam 11 Monate auf Bewährung wegen Betruges sowie 7.500 Euro Geldstrafe.

Ende gut, alles gut!