Bundesgerichtshof entscheidet pro Konsument

Bereits im April dieses Jahres entschied der Europäische Gerichtshof (AZ: C-511/08), dass  ein Kunde der im Versand-Handel bestellte Ware fristgerecht, nach EU-Recht innerhalb von 7 Tagen, zurückschickt, nur mit den Kosten dieser Rücksendung belastet werden darf. Vorab geleistete Zahlungen muss der Internet-Händler, wenn der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, unentgeltlich erstatten. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 268/07) die Vorgaben aus diesem Urteil in deutsches Recht umgesetzt.

Im aktuellen Fall hatte der Verbraucherverband  NRW einen Versandhändler (Heinrich Heine GmbH) verklagt, der seine Kunden auch mit den Kosten für die Zusendung seiner Waren belasten wollte.

Der BGH begründete sein Urteil mit dem Ziel der europäischen Fernabsatzrichtlinie, „den Verbraucher nicht von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten“. Das jedoch könne der Kunde jedoch nicht ausüben, wenn er Kosten auch für die Zusendung der retournierten Ware zahlen müsse.