eBay schlägt sich im Streit mit Viacom auf die Seite von Google

In der Verhandlung, die Viacom gegen YouTube schon 2007 angestrengt hatte, geht es um zehntausende  Clips, die auf der Plattform abrufbar seien und die Viacom-Werke zeigten. Dies verstoße gegen deren Urheberrechte. Viacom, das Mutterunternehmen von MTV Networks und Paramount Pictures, hatte im März 2007 Google auf eine Milliarde Dollar Schadenersatz verklagt. Der zuständige Richter in New York, Louis Stanton, will bis Juni 2010 alle Unterlagen zu dem Fall geprüft haben. Danach wird er entscheiden, ob tatsächlich ein Verfahren eröffnet wird. Popstar Prince versuchte im September 2007 von den Streitigkeiten zwischen Viacom und YouTube zu profitieren, behaupteten damals zumindest böse Zungen.

Jetzt haben sich im Rechtstreit zwischen Viacom und Google, respektive YouTube, eBay, Yahoo und Facebook auf die Seite des Internet-Giganten geschlagen. In einer gemeinsamen Erklärung wandten sich nun laut news.cnet.com an das zuständige New Yorker Gericht und fordern darin die Viacom-Klage abzuweisen. Die 3 Konzerne berufen sich auf den „Digital Millennium Copyright Act“. Dieses Gesetz schütze Internet-Unternehmen vor Strafen aufgrund von Urheberrechtsverfehlungen, die von Usern begangen würden. Ein Urteil  zu Lasten von Google würde die Entwicklung wichtiger Internet-Unternehmen bedrohen. Davor hatten bereits Vertreter der Filmbranche, wie beispielsweise NBC Universal, die Warner Bros. oder Disney, ein Gutachten zu Gunsten von Viacom vorgelegt.

Viacom behauptet, YouTube, die Plattform die Google im Jahr 2006 akquirierte,  habe seine User darin bestärkt, unberechtigt geschütztes Material von Paramount Pictures, Comedy Central oder MTV Networks hochzuladen. Dies ziehe neue Nutzer an und erhöhe die Werbeerlöse. Die Medienunternehmen NBC Universal, Warner Bros., Disney, die Schauspielergewerkschaft, sowie die Gewerkschaft der Regisseure schlossen sich deshalb der Argumentation von Viacom an.

Kelly McAndrew, eine Viacom-Sprecherin sagte zu den von eBay, Facebook und Yahoo eingereichten Unterlagen gegenüber Bloomberg: „Die Gerichte sind sich darin einig, dass die Installation und Unterhaltung eines webbasierten Business auf der Basis des intellektuellen Eigentums anderer ungesetzlich ist. Exakt das aber hat YouTube in den Jahren seiner Aufbauphase getan.“