Erfolg vor Gericht: eBay Frankreich ist kein Auktionshaus, nur Vermittler

Bereits im Jahr 2007 hatte der französische „Conseil des ventes volontaires de meubles aux enchères publiques“, der französische Versteigerungsrat (CVV), Klage gegen eBay Frankreich eingereicht.  Grundsätzlich ging es hier um die Frage, ob eBay in Frankreich nur als Vermittler für die Veräußerung von Produkten zwischen einem Verkäufer und Käufer handelt, oder ob dem virtuellen Marktplatz der Status eines Auktionshauses zugeschrieben wird.

eBay wurde in der Klage vorgeworfen, keine gültige Lizenz für die Veranstaltung von Versteigerungen in Frankreich zu besitzen. Um die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten zum Schutz von Käufern und Verkäufern nicht erfüllen zu müssen, verstecke sich das Unternehmen gesetzwidrig hinter dem Status eines Auktions-Vermittlers.

Würde eBay als Auktionshaus angesehen, müsste sich eBay in Frankreich dem Versteigerungsrat unterwerfen, denn dieser Rat erteilt bzw. vergibt die hochoffiziellen Versteigerungslizenzen, die zum Betrieb dieser Aktionen in Frankreich erforderlich sind. Der Rat wacht in Frankreich penibel darüber, wer wem was zu welchem Preis meistbietend verkauft.

Das Unternehmen eBay sieht sich jedoch – wie bisher immer – als Vermittler und nicht als Online-Auktionator. Diese schon lang andauernde Streitigkeit wurde am Mittwoch, dem 26. Mai 2010 vor dem Tribunal de Grande Instance, dem Pariser Landgericht endgültig geklärt:

Der Versuch des CVV, eBay zu sanktionieren scheiterte und wurde durch  die Richter des Landgerichtes Paris abgewiesen. Laut Yohan Ruso, Directeur Général von eBay Frankreich, muss der CVV insgesamt 6.000 Euro Schadensersatz sowie die Anwaltskosten bezahlen. Yohan Ruso weiter: „Diese Entscheidung ist erneut ein Sieg vor Gericht für eBay. eBay hat demnach nicht die Vorschriften de Regulierungsbehörde missachtet. Die Regulierungsstelle, die in eBay einen neuen Konkurrenten sah, hatte versucht die Aktivität der Website von eBay.fr  unter seine Kontrolle zu bekommen. Der Versuch schlug fehl und wurde vom Gericht geahndet.“

Damit ist die Frage, ob eBay « nur » ein Auktions-Vermittler oder ein reines Auktionshaus ist nun offiziell geklärt worden.