Drahtlosnetzwerke müssen gesichert werden -Tipps von BITKOM

Der Hightech-Verband BITKOM schätzt, dass über 50% der rund 25 Millionen deutschen Breitband-Internetzugänge mit einem Drahtlos-Netzwerk (WLAN) betrieben werden. Jedoch sollten die Anschluss-Inhaber ihr Funknetz vor Missbrauch schützen und das nicht ohne Grund: Nach der mit Spannung erwarteten Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) am 12. Mai 2010, können Betreiber von nicht ausreichend gesicherten WLAN-Netzwerken für Urheberrechts-Verletzungen Dritter belangt werden. Der Inhaber des Anschlusses kann aber nur zur Unterlassung verurteilt werden, ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht.

Der Hightech-Verband BITKOM gibt daher folgende Ratschläge, wie sich Inhaber von WLAN-Anschlüssen vor unbefugter und illegaler Nutzung schützen können. Zusätzlich weist der BITKOM aber auch darauf hin, dass die Informationen zwar mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt worden sind, ihre Verwendung jedoch in der Verantwortung der Nutzer liegt und eine Haftung ausgeschlossen wird.

1. Zugang verschlüsseln
Ist das WLAN nicht codiert, können sich Fremde ins Funknetz einhaken und beispielsweise Raubkopien aus dem Internet laden. Ebenso sind dann auch E-Mails und persönliche Daten auf dem Computer nicht mehr sicher. Aus diesem Grunde sollten Anschluss-Inhaber die drahtlose Datenübertragung verschlüsseln. Dafür sollten die aktuellen Standards WPA und WPA2 eingesetzt werden. Der ältere WEP-Standard gilt mittlerweile als unsicher und sollte nicht mehr verwendet werden. Als Kennwort eignet sich eine willkürliche Kombination aus Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen. Nicht verwenden sollte man Eigennamen oder Begriffe aus dem Wörterbuch.

2. Kreis der Nutzer beschränken
Ist der Zugang einmal verschlüsselt, brauchen alle User des WLAN-Anschlusses den richtigen Code. Der Anschluss-Eigner sollte ihn nur den Personen geben, denen er vertraut. Wichtig ist, dass WG-Mitbewohner, Gäste oder Nachbarn den Zugang nur für vorschriftsmäßige Zwecke nutzen. Wer ein WLAN besitzt, sollte dazu alle Mit-Surfer verpflichten, unter Umständen auch schriftlich. Auch sollte man den WLAN-Code regelmäßig wechseln. Das bietet sich vor allem bei Funknetzen an, auf die ein inkonstanter und wechselnder Kreis von Nutzern zugreift.

3. Abmahnungen gründlich prüfen
Wenn Musik- und Filmanbieter den Tausch von Raubkopien bemerken, schicken sie häufig eine Abmahnung an beteiligte Internet-Nutzer. Deren Adressen bekommen sie von den Providern, die sich an der Aufklärung von Straftaten beteiligen müssen.

Tipp: Auf jeden Fall sollte man darauf reagieren, denn sonst kann der Abmahner bei Gericht vorläufigen Rechtsschutz beantragen (Einstweilige Verfügung). Dann wird die Konfrontation teurer. Wer eine Abmahnung erhält, sollte möglichst einen Anwalt einschalten, da die Forderungen zu hoch oder gar unbegründet sein können. Inhalt des Schreibens ist meist auch eine Unterlassungserklärung. Wenn der Anschluss-Inhaber sie unterschreibt, muss er in Zukunft unerlaubte Datei-Transfers verhindern, indem er etwa beanstandete Tauschbörsen mit einem Firewall-Programm sperrt, ansonsten droht ein Strafgeld.