eBay nimmt Stellung zu der neuen EU-Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsvereinbarungen

In einer Erklärung teilte eBay mit: „Die neuen Regelungen räumen dem E-Commerce und dem stationären Handel den gleichen Stellenwert ein und tragen der Entwicklung des Handels im 21. Jahrhundert Rechnung. Die neuen Regelungen unterbinden eine Vielzahl ungerechtfertigter Beschränkungen, mit denen sich die Online-Händler derzeit konfrontiert sehen, stärken den Internet-Handel und unterstützen so die Verbraucher, von den Vorteilen des Online-Verkaufs wie attraktive Preise und große Produktauswahl zu profitieren.

Unsere Kampagne gegen missbräuchliche Beschränkungen im Online-Handel bei alltäglichen Konsumgütern war ein Erfolg. Von jetzt an sind Hersteller dazu verpflichtet, ihre selektiven Vertriebssysteme offener und transparenter zu gestalten. So werden gleiche Wettbewerbsbedingungen für Online- und stationäre Geschäfte sichergestellt.

eBay fügte hinzu, dass die neuen Regelungen die Bedeutung reiner Online-Händler anerkennt und den Herstellern nicht völlige Freiheit einräumt, in rückschrittlicher Weise zu verlangen, dass Händler über ein stationäres Ladengeschäft verfügen müssen. Würden solche Vorgaben im gesamten Markt angewendet, könnte dies dazu führen, dass die Verbraucher nicht in vollem Umfang die Vorteile ausschöpfen könnten, die sich bezüglich der von reinen Online-Händlern angebotenen Produkte ergeben.

Die EU-Kommission hat erkannt, dass viele Produkte nicht notwendigerweise in stationären Ladengeschäften verkauft werden müssen. Sie hat wichtige Musterbeispiele angeführt, die potenzielle neue Missbrauchsversuche durch Hersteller verhindern sollen, Online-Händler in ungerechtfertigter Weise von der Belieferung auszuschließen.

Die EU-Kommission hat außerdem die Wettbewerbsbehörden darin bestärkt, effiziente Vertriebskanäle zu fördern, die die Wahlfreiheit des Verbrauchers stärken. Wir werden vor diesem Hintergrund mit den Mitgliedsstaaten zusammenarbeiten, indem wir das Geschehen genau beobachten und auf jegliche Versuche, den Online-Verkauf von Waren auf ungerechtfertigte Weise zu beschränken, aufmerksam machen werden.“