Aktualisierte Fassung der Widerrufsbelehrung
Am 11. Juni 2010 tritt eine aktualisierte Fassung der Widerrufsbelehrung in Kraft. Inhaltlich ändert sich dabei nicht viel. Der Mustertext wird in das „Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch“ (EGBGB) verlagert und erlangt damit Gesetzesrang. Die künftigen Regelungen sind einsehbar unter:
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