BITKOM fordert Neuregelung des Abmahn-Rechts

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V,  BITKOM, vertritt mehr als 1.300 Unternehmen, davon 950 Direktmitglieder mit etwa 135 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Unter anderem zählen hierzu Anbieter von Software, IT-Services und Telekommunikationsdiensten, Hersteller von Hardware und Consumer Electronics sowie Gesellschaften der digitalen Medien. Ziel des Hightech-Verbandes BITKOM: Bessere ordnungspolitische Rahmenbedingungen, eine Modernisierung des Bildungssystems und eine innovationsorientierte Wirtschaftspolitik.

Jetzt hat sich der Verband hinsichtlich des geltenden Abmahn-Rechtes im Internet zu Wort gemeldet und die Politik auffordert, das vorherrschende Abmahn-Recht im Internet erneut zu überprüfen. Auch für Unternehmen sollte eine Lockerung durchgesetzt werden.

BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer sagte in Berlin: „Dem Missbrauch von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen muss Einhalt geboten werden. Angebote von Online-Händlern werden gezielt von Anwälten und Konkurrenten nach formalen Fehlern durchsucht, um Anbieter in Bedrängnis zu bringen. Viele Online-Händler können die unüberschaubaren Informationspflichten für Verbraucher auch bei gutem Willen kaum einhalten.“

Die angebliche Verletzung solcher Verpflichtungen ist der Hauptgrund für Abmahnungen. Scheer fordert, dass die Anwaltsgebühren für eine erste Abmahnung gedeckelt werden sollten, um missbräuchliche Abmahnungen unattraktiver zu machen. Nur so lasse sich verhindern, dass Anwälte systematisch abkassieren und sich Anbieter untereinander immer stärker mit juristischen Mitteln bekämpfen.

Der Sachverständigenrat zum Wettbewerbsrecht im Bundesjustizministerium hat sich schon mit dem Thema beschäftigt. Auch der BITKOM ist in der Arbeitsgruppe vertreten. Die häufigsten Fehler passieren bei der Widerrufsbelehrung. Diese regelt innerhalb welcher Zeit ein Internet-Kunde die Ware zurückgeben darf.

Der BITKOM empfiehlt Anbietern daher, ein vom Bundesjustizministerium herausgegebenes Muster für die Widerrufserklärung zu nutzen. Nur mit der aktuellen Fassung vom 4. August 2009 können sich Online-Händler wirksam vor Abmahnungen schützen. Am 11. Juni 2010 tritt eine nochmals aktualisierte Fassung der Widerrufsbelehrung in Kraft. Inhaltlich ändert sich dabei nicht viel. Der Mustertext wird in das „Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch“ (EGBGB) verlagert und erlangt damit Gesetzesrang. Die künftigen Regelungen sind einsehbar unter: .

Bereits bei dem von eBay im März 2010 veröffentlichten zweiten deutschen Online-Business Barometer stand das Thema Abmahnwesen im Fokus. Es ist ein Thema, welches Internet-Händler wie kein anderes bewegt: Der Missbrauch von Abmahnungen, der in dieser Branche besonders präsent ist. Das Gros der Händler (93%) wünscht sich daher eine Änderung der geltenden  Rechtsvorschriften, um der Willkürlichkeit des Abmahn-Rechtes einen Riegel vorzuschieben.  Genau wie Scheer fordern die Händler unter anderem, eine Reduzierung der mit einer Abmahnung verbundenen Kosten (85% der Händler). Das besonders häufige Vorkommen von Abmahnungen liegt nicht zuletzt an der Transparenz des Mediums Internet und den komplizierten Rechtsvorschriften in diesem Bereich. Als Grund für die Abmahnungen nannten die Händler in der Studie am häufigsten Verstöße gegen die Vielzahl der Verbraucherinformationspflichten.

Bei einer Umfrage des Online-Marktplatzes eBay hatten vor kurzem 6 von 10 Händlern angegeben, dass sie in den vergangenen 3 Jahren abgemahnt wurden.