eBay gewinnt erneut gegen Tiffany

Nachdem eBay im Juli 2009 bereits vor dem zweiten Berufungsgericht einen Sieg gegen den Luxushersteller Tiffany einfahren konnte, ging die Online-Auktionsplattform  am 1.April 2010 auch vor dem „United States Court of Appeals for the Second Circuit“ als Sieger hervor. Bei dem Rechtsstreit ging es um die Verantwortung für auf eBay angebotene Tiffany-Plagiate. Aus der Entscheidung der Berufungskammer ging erneut hervor, dass der Schutz von Marken und Handelsmarken nicht die vordergründige Aufgabe von Markenrechts-Inhabern ist, sondern von Firmen wie Tiffany.

Der Rechtsstreit zwischen eBay und Tiffany begann bereits im Juli 2004, als der Schmuckhersteller eine Klage gegen das Online-Auktionshaus einreichte, weil sich herausstellte, dass ein Großteil der angebotenen Artikel von Tiffany auf eBay Fälschungen waren. Der Schmuckkonzern Tiffany wollte eine gerichtliche Verfügung erreichen, die eBay zur Prüfung der Offerten zwingt. Der zuständige New Yorker Bezirksrichter kam dabei zu dem Resultat, dass es jedoch genügt, wenn eBay die Produkte sofort entfernt, sofern ein entsprechender Hinweis auf eine Verletzung des Markenrechts eingeht.

Vollständig beendet ist der Fall damit allerdings noch nicht, da früher damit geworben wurde, dass Tiffany-Produkte preiswert bei eBay zu finden seien. Die Berufungsrichter sind der Ansicht, dass eBay zu diesem Zeitpunkt schon wusste, dass auf der Plattform viele gefälschte Tiffany-Produkte angeboten wurden und das Unternehmen hätte mögliche Kunden möglicherweise vor betrügerischen Geschäften warnen müssen. Die zuständigen Richter verwiesen den Fall daher zurück an den New York District Court (Bezirksgericht), wo dieser Umstand noch einmal überprüft werden soll.

Michael Jacobson, Leiter der eBay Rechtsabteilung, gab nach dem Urteil folgendes Statement heraus: „Die Entscheidung ist ein wichtiger Sieg für Online-Konsumenten, die die besten Preise für gute Produkte möchten. Zudem unterstreicht das Urteil eBays Engagement, Käufer und Händler unter den Säulen von Vertrauen, Mehrwert und Auswahl zusammen zu bringen. Das Urteil bestätigt eBays Bemühungen im Kampf gegen Plagiate und seine Verpflichtung, Verbrauchern Auswahl und Mehrwert in einer sicheren Marktplatz-Umgebung anzubieten. Wir werden weiter damit fortfahren Kooperationen, nicht aber Rechtstreits, zu unterstützen … und bleiben zuversichtlich, dass der letzte offene Punkt positiv entschieden wird.“

Tiffany gab ebenso eine Mitteilung heraus, feststellend, dass durch den Gerichtsentscheid eBay weiterhin Tiffany-Plagiate auf seiner Webseite anbieten kann: „ … dieses Urteil hilft den arglosen Verbrauchern wenig, denn sie werden zu Opfern illegaler E-Commerce-Praktiken. eBay wusste, dass nachgemachte Waren auf der  Seite verkauft wurden  und hat keine wirksamen Schritte unternommen um dieses zu stoppen. … Leider hat das Gericht eBays Handlungen verteidigt. Der Verbraucher ist der echte Verlierer heute.“