Rechtssicherheit durch lizenzfreie Bilder in Ihrem Shop, eBay-Angebot oder Blog

Das Internet ist eine allzu verlockende und unerschöpfliche Quelle von Bildern. Und egal, ob es um das Foto einer Sehenswürdigkeit, von Personen im Büroalltag oder um ein Stimmungsbild geht – die Bildersuche einer Suchmaschine macht es so einfach, zu jedem Thema eine beeindruckende Bildauswahl zu bekommen. Aber können diese Bilder wirklich wie gekaufte Stockfotos problemlos für die eigene Website, für Broschüren und Flyer verwendet werden? Mitnichten, denn wer Bilder mal schnell aus dem Web herunterlädt, läuft Gefahr, rechtliche Probleme zu bekommen. Viel sicherer ist die Bildbeschaffung über Microstock-Agenturen, die lizenzfreie Bilder sehr preisgünstig anbieten. Übrigens, auf das alte Sprichwort „wo kein Richter, da kein Henker“ sollte man besser nicht mehr vertrauen. Die Gefahr der Entdeckung der unbefugten Nutzung eines Bildes ist nicht zu unterschätzen, da Fotografen und Agenturen zum Teil entsprechende Suchprogramme verwenden.

Es muss zu verlockend gewesen sein. Ein Reiseveranstalter hatte in einer Community ein packendes Foto gefunden, das perfekte Aufmacherfoto für ein Angebot auf seiner Website. Kurzerhand wurde das Foto kopiert und mehrfach im eigenen Internetangebot verwendet.

Der Fotografin blieb das jedoch nicht verborgen. Sie hatte zwar die redaktionelle Nutzung des Fotos erlaubt, nicht aber den Einsatz für kommerzielle Zwecke. Sie stellte daher eine Schadenersatzforderung. Grundlage dieser Forderung ist das Urheberrecht der Fotografin an ihrem Foto, das sich übrigens nicht nur auf die Werke professioneller Fotografen bezieht, auch Bilder von Amateurfotografen fallen unter dieses Schutzrecht.
Rechtsanwalt Ludwig Rentzsch von der Kanzlei für Künstler-, Medien- und Internetrecht in Stuttgart gibt zu bedenken: „Das finanzielle Risiko einer unbefugten Verwendung fremder, beispielsweise über Google gefundener Bilder kann be- trächtlich sein.“ Der Streitwert bemisst sich, so Rentzsch, insbesondere am Umfang der Rechtsverletzung. Ausschlaggebend ist die Verwendung des Fotos, die Auflage, die lokale, nationale oder gar weltweite Nutzung und mehr. Bereits bei der unbefugten Nutzung einzelner Fotos würden von den Gerichten regelmäßig Streitwerte von 10.000 Euro festgesetzt. Hieraus errechnen sich die außergerichtlichen Anwaltskosten (Abmahnkosten) von etwa 775 Euro, zusätzlich können weitere Anwalts- sowie Gerichtskosten entstehen.

Anderes Problem, noch größere Gefahr
Es war nur ein kleiner Event, eine Veranstaltung in einem kleinen Ort nahe Chemnitz. Für die Website und einen Flyer wurde das Foto einer attraktiven, blonden Frau aus dem Internet kopiert und mehrfach verwendet. Was niemand erkannte oder erkennen wollte: Das Foto zeigte ein weltbekanntes, deutsches Model.
Deren Agentur stellte denn auch die Nutzung des Fotos in Rechnung, die sich auf weit über 100.000 Euro belief. Juristisch gesehen wollte sich das berühmte Fotomodell mit dieser Forderung das Recht am eigenen Bild abgelten lassen. Da diese Summe nicht aufzubringen war und eine Unterlassungserklärung nicht rechtzeitig unterzeichnet wurde, landete der Fall vor Gericht. Die Forderung wurde zwar nicht durchgesetzt, am Ende blieb der unbefugte Bildnutzer aber dennoch auf gut 2.000 Euro Gerichtskosten sitzen.

Aufsehen erregte ebenfalls der Fall einer Rezept-Website, von der Internetnutzer zumeist ganz schlichte Bilder etwa von Gemüse und Früchten heruntergeladen und für ihre Website verwendet haben und dann prompt eine Rechnung erhielten.

Am Anfang kommt ein Brief
Was passiert, wenn ein Bild wissentlich oder unwissentlich unrechtmäßig verwendet wurde und es zu einer Auseinandersetzung mit dem Urheber, dem Model oder dem Markeninhaber kommt? Dazu Rechtsanwalt Rentzsch: „Einer gerichtlichen Auseinandersetzung geht regelmäßig ein Abmahnschreiben voraus mit der Aufforderung, das Bild nicht mehr zu verwenden. Bei einer Website ist das ja meist kein Problem. Bei einer gedruckten Broschüre oder gar einem Kundenmagazin geht der Schaden wegen der Druckkosten aber schnell in die Tausende. Gleichgültig, wie eine Einigung aussieht – zur Erstattung der gegnerischen Anwaltskosten sowie zur Zahlung eines angemessenen Schadenersatzes ist man in jedem Fall verpflichtet.“

Der Empfänger eines solchen Schreibens sollte, so Rentzsch, unbedingt eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Dies kann „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ und „unter Verwahrung gegen die Kostenlast“ geschehen. Das heißt, man stimmt zu, das fragliche Foto nicht mehr zu verwenden, hält sich aber den Rücken frei, was die generelle Klärung des Vorwurfs angeht. Wie dies genau zu geschehen hat und welche Formulierungen jeweils verwendet werden sollten, das könne, so Rentzsch, nicht pauschal gesagt werden. Daher sei professionelle Hilfe im Einzelfall unabdingbar.

Wird keine solche Erklärung abgegeben, kann der Rechteinhaber umgehend gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen und etwa eine einstweilige Verfügung erwirken oder seine Ansprüche im Wege einer zivilrechtlichen Klage geltend machen. Dies ist für den „Täter“ mit zusätzlichen und erheblichen Kosten verbunden, die sich insbesondere in Urheberrechtssachen schnell auf einige tausend Euro belaufen können.

Anwalt Rentzsch erläutert: „Der Schadenersatz wird hierbei etwa auf Basis der durch die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) festgesetzten Bildhonorare berechnet, die regelmäßig von den Gerichten zur Bemessung von Scha- denersatzansprüchen herangezogen werden. Allein im Falle des unterlassenen Bildquellennachweises (Urhebernennung) sei, so Rentzsch, laut ständiger Recht- sprechung ein Zuschlag von 100 % vorzunehmen. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich in erster Linie nach dem Umfang der Verwertung, insbesondere etwa nach der Dauer der Verwendung im Internet und beträgt in der Regel einige hundert Euro – sie kann sich im Falle einer umfangreichen bzw. sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Nutzung durchaus auch im vierstelligen Bereich bewegen.

Microstock – eine kostenattraktive, sichere Alternative
Viele Bildnutzer sind bereit, diese Risiken einzugehen, weil sie die hohen Kosten und komplizierten Lizenzbedingungen bei der Beschaffung von Bildmaterial über klassische Bildagenturen scheuen. Dabei stehen allen, die Bilder kaufen müssen, mit den so genannten Microstock-Plattformen wie zum Beispiel die Pixabay sichere Alternativen zur Verfügung. Wer solche lizenzfreie Bilder erwirbt kann darauf vertrauen, dass die Urheberrechte geklärt sind und die entsprechenden Berechtigungen vorliegen.

Auch preislich sind die Bilder sehr attraktiv. Bei der Pixabay sind Bilder in der Standardlizenz bereits ab 1 Euro erhältlich, diese Bilder können unabhängig von der Auflage und der geografischen Verbreitung zeitlich unbegrenzt für Print- und Online-Publikationen verwendet werden. Lediglich für Verkaufsprodukte wie Mousepads oder Kaffeetassen ist eine andere Lizenz nötig, die sogenannte Merchandise-Lizenz, die mit 50 Euro zu Buche schlägt.

Die Rechtsunsicherheit ist für Betreiber eines Onlineshops, als Verkäufer bei eBay oder einfach als Blogger schon groß genug. Bleiben Sie bei Photos und Grafiken auf der sicheren Seite und bedienen Sie sich für kleines Geld aus dem unfangreichen Portfolio der Pixabay. Viele der Bilder und Grafiken auf onlinemarktplatz.de sind übrigens auch aus dem Fundus von Fotolia.

Frank