Bundeskartellamt überprüft PayPal-Pflicht für eBay-Händler mit wenig Bewertungen

Seit heute, Donnerstag, dem 25. Februar 2010 müssen Händler mit weniger als 50 Bewertungspunkten PayPal als Bezahlmöglichkeit anbieten. Viele eBay-User haben sich bereits darüber beschwert und anscheinend hat auch das Bundeskartellamt etwas dagegen. Denn nach den zahlreichen Beschwerden prüft nun die Behörde, ob es sich hierbei um einen Wettbewerbsverstoß handelt, so das Kartellamt gegenüber www.wiwo.de. Vor allem private und Freizeit-Verkäufer sind von der neuen eBay-Regel betroffen.

Wie ein Sprecher des Bundeskartellamtes erklärte, hätten sich in der Vergangenheit die Beschwerden gehäuft und deshalb müsse nun geprüft werden, ob eBay seine Marktposition zum eigenen Vorteil ausnütze. Kartellamtssprecher Kay Weidner hob jedoch hervor, dass ein formelles Verfahren damit noch nicht eingeleitet sei. Weidner fährt fort: „Es steht noch nicht einmal fest, ob eBay als tatsächlich marktbeherrschendes Unternehmen bezeichnet werden kann.“

Zunächst wird sich das Bundeskartellamt von eBay die Beweggründe für die PayPal-Pflicht darlegen lassen. In der Ankündigung zu den Neuerungen bei eBay Deutschland am 1. Februar hieß es: „Neue Reglements für eBay-Verkäufer mit noch wenig Erfahrung ab dem 25. Februar 2010“: „Wie Analysen feststellen, aber auch Rückmeldungen von eBay-Mitgliedern ergeben haben, sind viele Käufer auf der Plattform vorsichtig beim Einkauf, wenn es sich um Händler handelt, die noch wenige Bewertungspunkte haben. Das allerdings ist nicht erstaunlich, denn das eBay-Bewertungssystem zielt darauf ab, den Käufern ein Messinstrument an die Hand zu geben, um die Qualität eines Verkäufers messen zu können. Hat also ein Verkäufer noch wenige Bewertungen erhalten ist es verständlich, dass Käufer hier bei einem Einkauf zurückhaltender sind. Um diese Gegebenheit zum Nutzen von Käufern und Verkäufern zu gestalten, führt eBay ab dem 25. Februar 2010 eine zusätzliche Absicherung ein“. Käufer können bei PayPal-Zahlungen ihr Geld zurück erhalten, wenn die bestellte Ware nicht oder nicht den Beschreibungen entsprechend geliefert werde. Eine aktuelle Studie an der uni-bonn.de bestätigt die These eBays, dass ein Verkäufer mit weniger Bewertungspunkten nur ungern von Kunden zum Einkauf aufgesucht wird.

Schon im Juli 2008 war eBay in Australien in den Schlagzeilen, weil man hier versuchte die PayPal-Pflicht durchzusetzen, die jedoch dann wieder gekippt wurde (eBay kippt PayPal-Pflicht in Australien), nachdem der Druck von Seiten der australischen Wettbewerbsbehörde  ACCC zu groß wurde. Ebenfalls im Jahr 2008 hatte das Kartellamt die PayPal-Pflicht überprüft, die damals allerdings lediglich für Auslandsverkäufe und oft gefälschte Waren zur Pflicht gemacht wurde, da hierdurch die Händler-Identität geklärt werden konnten. In diesem Fall akzeptierte die Behörde die Durchsetzung von PayPal und es wurde dementsprechend kein Verfahren eingeleitet.