EU will Wahlfreiheit der Verbraucher beschneiden

Campaign for Consumer Choice, eine Initiative die sich für den freien Internet-Handel und mehr Verbraucher-Wahlfreiheit einsetzt, wurde vom Online-Marktplatz eBay ins Leben gerufen und wird von 750.000 Menschen aus ganz Europa unterstützt. Sie fordern die EU-Politik auf, das Europäische Recht dem Internetzeitalter anzupassen. Kernproblem ist,  dass die EU Herstellern die Möglichkeit eröffnet, den Online-Handel mit ihren Produkten zu blockieren, was sowohl neue als auch gebrauchte Ware betrifft.

Auf der Webseite von consumerchoice.eu ist nun zu lesen, dass die Europäische Kommission beabsichtigt, Online-Verkäufer dazu zu zwingen, auch ein stationäres Ladengeschäft für ihre Kunden zu betreiben. Diese Überlegung erfolgt aktuell in Zusammenhang mit der Überarbeitung der sogenannten Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsvereinbarungen („Vertikal-GVO“), die Teil des europäischen Wettbewerbsrechts ist. [Das deutsche Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen nimmt in § 2 Abs. 2 GWB direkt Bezug auf die Gruppenfreistellungsverordnungen, sodass die Freistellungsverordnungen auch für rein deutsche Sachverhalte entsprechenden Einsatz finden].

Für Verbraucher bedeuten die Überlegungen einen Angriff auf ihre Wahlfreiheit. Hat man zum Beispiel für ein bestimmtes Produkt einen besseren Preis auf dem Online-Marktplatz eBay gefunden, hat man als Konsument Pech gehabt, denn eBay betreibt kein stationäres Ladengeschäft und aus diesem Grund kann das Unternehmen sein Geschäft nicht weiter betreiben. Gleiches gilt auch für Amazon, denn das Unternehmen betreibt keinen Offline-Einzelhandel und könnte daher als illegitim betrachtet werden.

Europa zieht also in Betracht, Käufer nur an solchen Orten eine große Produktauswahl anzubieten, die sie physisch besuchen können, was einer Bevormundung gleichkommt.  Warum kann nicht jeder für sich selbst entscheiden, wann man etwas über das Internet kaufen will und wann nicht.

Wie in einem Artikel des Wall Street Journals berichtet wurde, sind die Befürworter der neuen, zur Diskussion stehenden Regeln der Ansicht, dass traditionelle Einzelhändler größere Investitionen tätigen, als Online-Händler. Stationäre Einzelhändler müssten ihr Personal schulen und in sie investieren, die Mieten für ihre Geschäftsräume bezahlen und es sei nicht gerecht, wenn letztendlich die reinen Online-Händler das Geschäft machen.

Das jedoch sind schwache Argumente, denn

  1. Sofern ein Supermarkt (als Beispiel) nicht das Produkt Brot erfunden hat, profitiert er schon von den Leistungen anderer.
  2. Online-Händler bringen eine Menge eigenes Knowhow in den Markt mit ein: Logistik, Kompetenz in Web-Design, alles keine Leistungen, die sich in irgendeiner Form als Abschreibungen verbuchen lassen können. Investitionen in Technologie, Kundenservice und in vielen Fällen niedrigere Verkaufspreise bedeuten ein anderes Geschäftsmodell, aber mehr auch nicht.

Bisher hat man Verbraucher als kluge Menschen behandelt, die selbst festlegen können, was und wo sie etwas im Netz kaufen möchten. Diese Freiheit wird nun in Frage gestellt und vor diesem Hintergrund  sollte sich jeder an den Bundestagsabgeordneten seines Wahlkreises wenden, um diese neuen Regelungen so schnell wie möglich abzuwenden.

Die Wettbewerbsbehörden der einzelnen Länder haben sich am 2.2.2010 getroffen, um über die Neuregelung der Vertikal-GVO zu sprechen. Dabei sollten sie versuchen, das Recht der Konsumenten zu gewährleisten, selbst wählen zu können, wo und wie sie einkaufen möchten.