Kein Bezahlsystem bietet einen vollständigen Schutz

Der Einkauf im Internet wird für immer mehr Menschen in Deutschland zur Shopping-Meile Nummer eins. So wuchs im Jahr 2009 die Anzahl der Internet-Shopper auf 32,5 Millionen Menschen an, und man schätzt den Umsatz auf insgesamt 700 Milliarden Euro. Ein Grund für den starken Anstieg ist mit Sicherheit, das einer der heikelsten Punkte, das Bezahlen im Netz, in den letzten Jahren immer einfacher, bequemer und ebenso sicherer wurde.

Wie eine Studie der ‚IZH5‘ des Kölner Institutes für Handelsforschung ECC ergeben hat, haben sich vier Bezahldienste durchgesetzt.

Platz 1 nimmt laut der Studie die eBay-Tochter PayPal ein, mit 53% Anteil in den Shops. Rang 2 belegt das von der Münchener Payment Network AG betriebene Angebot Sofortüberweisung.de (28%), gefolgt von Giropay, ein Bezahldienst von Postbank, Sparkassen und Genossenschaftsbanken, mit 12%. Der vierte Dienst ist ClickandBuy, eine Beteiligung der Deutschen Telekom (7%). Zudem hat die EU neue Zahlungsdienstrichtlinien festgelegt, die Bezahlverfahren auch ohne die teuren Banklizenzen gestatten.

Trotzdem sollte man sich als Verbraucher immer wieder die Frage stellen wie sicher die einzelnen Bezahlsysteme wirklich sind. In der Vergangenheit war Phishing ein besonderes Problem. Hierbei werden von Fremden die Zugangsdaten zu Bankkonten oder auch Internet-Shops ausgespäht, diese werden dann ausgenutzt um die Verbraucher um ihr Geld zu bringen. Die Betreiber von Bezahlsystemen versuchen zwar ihre Seiten stark abzusichern, eine 100%-ige Sicherheit aber gibt es nicht. Ferner muss nicht jeder Online-Shop auch wirklich sicher sein, was besonders bei denen zutreffen kann, die Vorkasse als einzige Bezahloption anbieten. Das könnte durchaus auf mangelnde Vertrauenswürdigkeit des Shop-Betreibers hinweisen, denn wenn man bereits per Vorkasse bezahlt hat ist es dort am schwersten das Geld wieder zurück zu holen.

Damit die Konsumenten eine Orientierungsmöglichkeit haben welche Zahlungssysteme wirklich sicher sind, gibt es beispielweise die vom Bundesinnenministerium geförderte Aktion „Deutschland sicher im Netz“. Diese Studie verweist darauf, das PayPal, ClickandBuy & Co besonders vertrauenswürdig sind. Einziger Haken hierbei ist, dass die Studie unter anderem von den Anbietern solcher Verfahren mitfinanziert wurde.

Der Vorteil der beschriebenen Systeme liegt klar in der Bequemlichkeit, aber keines bietet einen vollständigen Schutz vor betrügerischen Händlern. Dank PayPal können Privatleute sich auf der ganzen Welt Geld überweisen, ClickandBuy ermöglicht den Transfer von Kleinstbeträgen, Giropay sowie Sofortüberweisung.de verknüpfen Online-Banking und Online-Shopping. Besonders kritisch wird zurzeit letzteres betrachtet, denn dort gibt der Kunde auf der Webseite des Bezahldienstes seine PIN ein. Nur die TAN landet später in dem Online-Banking-Formular seiner Bank. Theoretisch gestattet alleine das Kennen der PIN eine Einsichtnahme in das Konto.

Jens Lütcke, Vorstand von Payment-Network versichert dagegen, dass „PINs und TANs zu keinem Zeitpunkt für Händler, Mitarbeiter oder dritte Personen sichtbar, zugänglich oder speicherbar“ seien. Im Unterschied zu Sofortüberweisung.de wird der Nutzer bei Giropay direkt auf die Seite seiner Bank weitergeleitet, was dazu führt, dass die Daten auch nur dort bleiben.

Letztlich bleibt dem Kunden die Kreditkarte. Sie ist ein simples Mittel für den Kunden um sein Geld zu überweisen und es im Streitfall ebenso einfach wieder zurück zu fordern.

Einen anderen Weg geht iclear. Es handelt sich hierbei um eine Art Treuhandmodell: Der Kunde überweist den Kaufbetrag auf ein Zwischenkonto. Bei erfolgreich abgewickeltem Versand bzw. Erhalt der Ware wird das Geld für den Händler freigegeben. Solche Modelle sind gegenwärtig aber noch nicht sehr weit verbreitet.

Frank-Christian Pauli vom Bundesverband der Verbraucherzentralen hofft auf die neuen EU-Zahlungsrichtlinien. Hierbei geht der Gesetzgeber in drei Stufen vor.Pauli erklärt:„Grundsätzlich ist der Kontobesitzer vor Missbrauch geschützt, wenn jemand unbefugt Zahlungen von seinem Konto vorgenommen hat, ohne dass ihn eine Mitschuld trägt. Hat er dagegen seine Zugangsdaten unsachgemäß aufbewahrt, gilt eine Mithaftung in Höhe von bis zu 150 Euro. Wer sich sogar grob fahrlässig verhalten hat, muss für den Schaden sogar voll haften.“